Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Vermögensgrenzen für den Bezug von Wohngeld. Die Anpassung erfolgt turnusgemäß und richtet sich nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Für viele Haushalte bedeutet das: Sie können trotz vorhandenen Vermögens weiterhin Wohngeld beantragen, wenn sie die neuen Grenzen einhalten.
Was hat sich geändert?
Die Vermögensgrenze wurde angehoben, um der Inflation und gestiegenen Mieten Rechnung zu tragen. Konkret liegt die neue Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 60.000 Euro, für jede weitere Person erhöht sich der Freibetrag um 30.000 Euro. Das geht aus der aktuellen Wohngeldverordnung hervor, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Diese Erhöhung bedeutet eine spürbare Entlastung für viele Haushalte, die bisher knapp über der alten Grenze lagen. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen profitieren rund 1,8 Millionen Haushalte von der Anpassung.
Welche Vermögenswerte zählen?
Zum Vermögen zählen unter anderem Sparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen und Immobilienbesitz – allerdings mit Ausnahmen. Eine selbst genutzte Immobilie wird in der Regel nicht angerechnet, ebenso wenig ein angemessenes Kraftfahrzeug. Auch Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie Möbel oder Kleidung bleiben unberücksichtigt.
Wichtig: Nicht jedes Vermögen wird sofort angerechnet. Es gibt einen Schonbetrag, der je nach Haushaltsgröße variiert. Erst wenn dieser überschritten wird, wird das Vermögen auf das Wohngeld angerechnet.
Wie wird das Vermögen angerechnet?
Übersteigt das Vermögen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag auf das Wohngeld angerechnet. Die Anrechnung erfolgt monatlich, wobei ein bestimmter Prozentsatz des übersteigenden Vermögens als Einkommen gewertet wird. Dieser Prozentsatz liegt laut Verordnung bei 5 Prozent pro Jahr, also etwa 0,416 Prozent pro Monat.
Beispiel: Ein Single mit 70.000 Euro Vermögen überschreitet die Grenze um 10.000 Euro. Jährlich werden davon 5 Prozent, also 500 Euro, als Einkommen angerechnet. Das ergibt monatlich rund 41,67 Euro, die das Wohngeld mindern.
Wer ist betroffen?
Die neuen Regeln gelten für alle, die ab Januar 2026 einen Wohngeldantrag stellen oder deren laufender Bewilligungszeitraum verlängert wird. Bereits laufende Bewilligungen werden in der Regel automatisch angepasst, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Besonders wichtig ist die Neuregelung für Rentner und Geringverdiener, die oft über Ersparnisse verfügen, aber dennoch auf Unterstützung angewiesen sind. Auch Familien mit mehreren Kindern profitieren, da der Freibetrag pro Kind erhöht wird.
Antragstellung und Fristen
Der Antrag auf Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Stadt oder des Landkreises gestellt werden. Er sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Rückwirkend gibt es in der Regel keine Zahlungen.
Antragsteller müssen umfangreiche Nachweise erbringen, darunter Einkommensnachweise, Mietvertrag und Angaben zum Vermögen. Die Behörde prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hintergrund: Warum wurde die Grenze angehoben?
Die Anhebung der Vermögensgrenze ist Teil der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes an die wirtschaftliche Entwicklung. Das Bundesministerium betont, dass die Maßnahme dazu beiträgt, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen und Haushalte mit mittleren Einkommen zu entlasten. Die Kosten für die Anpassung belaufen sich auf rund 250 Millionen Euro pro Jahr.
Die Neuregelung wird von Sozialverbänden begrüßt, die schon länger eine Erhöhung gefordert hatten. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut und zur Unterstützung von Familien in angespannten Wohnungsmärkten.
Fazit
Die neuen Vermögensgrenzen beim Wohngeld ab 2026 bieten vielen Haushalten mehr Spielraum. Wer bisher wegen zu hoher Ersparnisse abgelehnt wurde, könnte nun einen Anspruch haben. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen und die individuelle Situation prüfen zu lassen.



