Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Mordfall Kulmbach bestätigt. Damit ist die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mit. Der Mann war wegen Mordes an einer 19-jährigen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Hintergrund der Tat
Die Tat hatte sich im November 2019 in Kulmbach ereignet. Die 19-Jährige wurde in ihrer Wohnung erstochen aufgefunden. Der damals 23-jährige Angeklagte, ein Bekannter des Opfers, geriet schnell in Verdacht. Er wurde wenige Tage nach der Tat festgenommen und gestand die Tat im Laufe der Ermittlungen.
Das Landgericht Bayreuth verurteilte ihn im März 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er habe die Frau aus Eifersucht und Wut getötet, nachdem sie die Beziehung beendet hatte.
Revision verworfen
Gegen das Urteil hatte der Verteidiger Revision eingelegt. Der BGH hat nun die Revision verworfen und das Urteil bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Entscheidung des BGH ist endgültig, weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten das Urteil begrüßt. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und sich bei der Familie des Opfers entschuldigt. Die Richter hatten dies bei der Strafzumessung berücksichtigt, aber dennoch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Bedeutung für die Justiz
Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt, da die Tat in einer Kleinstadt wie Kulmbach für Entsetzen gesorgt hatte. Die rechtskräftige Verurteilung sendet nach Ansicht von Rechtsexperten ein klares Signal: Auch bei Geständnissen und Reue bleibt die Strafe für Mord angemessen hoch.
Die Familie des Opfers zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. „Endlich ist Gerechtigkeit gesprochen“, sagte ein Angehöriger der „Augsburger Allgemeinen“. Man hoffe, nun abschließen zu können.



