Nach Anschlag: Polizeigewerkschaft fordert Schutzfonds für Versammlungen
Nach Anschlag: DPolG fordert Schutzfonds

Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher-Street-Day-Festes in Berlin hat der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) eine grundlegende Debatte über die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Versammlungen angestoßen. Die Gewerkschaft warnt davor, dass steigende Anforderungen an den Schutz von Veranstaltungen zunehmend die Ausübung demokratischer Grundrechte gefährden. Das gelte vor allem für kleinere Organisationen, die bei der Planung von Demonstrationen, Straßenfesten oder Adventsmärkten an ihre Grenzen stoßen.

Kleinere Veranstalter geraten unter Druck

Der Berliner Landesvorsitzende der DPolG, Bodo Pfalzgraf, erklärte, insbesondere kleinere Organisationen stießen bei der Planung und Durchführung von Versammlungen immer häufiger an ihre Grenzen – sowohl organisatorisch als auch finanziell. „So wird die Versammlungsfreiheit faktisch eingeschränkt“, sagte Pfalzgraf. Die Auflagen für Sicherheitskonzepte, Zufahrtssperren und Schutzpersonal seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Für viele Vereine und Initiativen sei dies kaum noch zu stemmen. Nach Ansicht der Gewerkschaft ist die zunehmende Terrorbedrohung der Hauptgrund für die verschärften Sicherheitslagen.

Staatlicher Schutzfonds als Lösung

Um die finanzielle und organisatorische Überforderung zu verhindern, schlägt die DPolG die Einrichtung eines staatlichen Schutzfonds vor. Dieser soll außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen finanzieren – etwa mobilen Zufahrtsschutz, Fahrzeugsperren, Sicherheitsplanung oder weitere Schutzmaßnahmen. Ohne eine solche Unterstützung, so die Befürchtung, würden viele öffentliche Veranstaltungen künftig nicht mehr stattfinden können.

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Versammlungsfreiheit als Grundrecht

Hintergrund der Forderung ist die nach Einschätzung der Gewerkschaft zunehmende Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, die sich immer stärker auf die praktische Ausübung von Freiheitsrechten auswirke. „Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und muss auch unter einer erhöhten terroristischen Bedrohungslage praktisch wahrnehmbar bleiben“, betonte Pfalzgraf. Das Grundgesetz garantiere in Artikel 8 das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Diese Freiheit dürfe nicht durch überbordende Sicherheitsauflagen ausgehöhlt werden.

Sicherheit bleibt staatliche Kernaufgabe

Die Deutsche Polizeigewerkschaft stellt zugleich klar, dass Gefahrenabwehr und der Schutz der öffentlichen Sicherheit nicht zur Disposition stehen dürften. Diese Aufgaben müssten staatliche Kernaufgaben bleiben und dürften weder organisatorisch noch finanziell auf private Veranstalter verlagert werden. „Der Staat darf die Kosten der Terrorabwehr nicht auf diejenigen abwälzen, die ihre demokratischen Freiheitsrechte wahrnehmen“, sagte der Landesvorsitzende. „Wer unsere freiheitliche Gesellschaft angreift, darf nicht erreichen, dass Weihnachtsmärkte, Straßenfeste oder Demonstrationen am Ende an den Kosten für ihre Sicherheit scheitern.“

Der Anschlag am Rande des CSD

Anlass für die Warnung sind die Ereignisse vom vergangenen Samstag. Bei einem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin wurde eine Frau getötet und 31 Menschen wurden verletzt. Der Attentäter hatte mit einem Fahrzeug mehrere Passanten angefahren und anschließend, vermutlich mit einer Machete, weitere Menschen angegriffen. Am darauffolgenden Tag wurde er von Polizisten erschossen, als diese ihn festnehmen wollten. Die Ermittler stufen die Tat als islamistisch motiviert ein.

Der Anschlag hat deutschlandweit Bestürzung ausgelöst und die Debatte über den Schutz öffentlicher Veranstaltungen neu entfacht. Für die Polizeigewerkschaft ist klar: Ohne finanzielle Unterstützung des Staates werden viele Veranstalter in Zukunft gezwungen sein, auf ihre Events zu verzichten oder sie nur noch unter erheblichen Einschränkungen durchzuführen. Die Freiheit, sich öffentlich zu versammeln, dürfe nicht zum Opfer des Terrors werden.

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