Toilettengebühr in Restaurants rechtswidrig: Gericht stärkt Verbraucherrechte
Wer in einem Restaurant sitzt und die Toilette aufsuchen muss, darf dafür nicht noch einmal extra zur Kasse gebeten werden. Das hat das Kammergericht Berlin in einem wegweisenden Urteil klargestellt und die umstrittene Praxis eines Berliner Restaurants für unzulässig erklärt. Die Entscheidung fiel bereits am 8. September 2025 und ist nun rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilte.
Fall einer "Toilettenflatrate" führt zur Klage
Auslöser für das Verfahren war ein Oktoberfest in Berlin-Friedrichshain. Die Kochzirkel GmbH hatte unter dem Namen "Spree Wiesn" in einer Gaststätte am Postbahnhof gefeiert. Dort wurden Restaurantgäste mit einer ungewöhnlichen Forderung konfrontiert: Sie sollten entweder 1 Euro pro Toilettengang zahlen oder eine sogenannte "Toilettenflat" für 5 Euro für den gesamten Abend erwerben. Die Verbraucherzentrale Berlin sah darin einen klaren Verstoß gegen die geltende Gaststättenverordnung und mahnte das Unternehmen zunächst ab.
Als das Restaurant nicht einlenkte, reichte die Verbraucherschutzorganisation Unterlassungsklage beim Kammergericht ein – und erhielt recht. Das Gericht bestätigte, dass Gastronomen ab einer bestimmten Größe oder ab mehr als zehn Sitzplätzen verpflichtet sind, kostenlose Toiletten für ihre Gäste bereitzustellen. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Verbraucher und der Einhaltung hygienischer Standards.
Klare Rechtslage: Gastronomen in der Pflicht
"Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung dazu verpflichtet, die Toilettennutzung für Gäste kostenlos zu ermöglichen. Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen eine kleine Gebühr gestattet werden", erläutert Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie betont: "Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen."
Das Urteil des Kammergerichts setzt ein wichtiges Signal für die gesamte Gastronomiebranche. Es unterstreicht, dass zusätzliche Gebühren für sanitäre Einrichtungen, die eigentlich zum Grundservice eines Restaurants gehören, nicht mit dem Verbraucherschutz vereinbar sind. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Gäste und sorgt für mehr Transparenz und Fairness im Gastgewerbe.
Verbraucherschützer hoffen, dass das Urteil bundesweit Wirkung entfaltet und ähnliche Praktiken in anderen Restaurants unterbindet. Die Gaststättenverordnung gilt in allen Bundesländern und bietet eine klare rechtliche Grundlage, um gegen unzulässige Toilettengebühren vorzugehen.



