Impressumspflicht im Internet: Wer braucht es und welche Angaben sind Pflicht?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum im Internet kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Verbraucherschützer warnen vor Bußgeldern, Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen, die bei Verstößen drohen. Doch wer ist überhaupt zur Bereitstellung eines Impressums verpflichtet und welche Informationen müssen enthalten sein?
Wer benötigt ein Impressum?
Das Digitale-Dienste-Gesetz verpflichtet alle Personen, Unternehmen, Vereine und Verbände, die im Internet geschäftsmäßig auftreten oder kommerzielle Interessen verfolgen, zur Einrichtung eines Impressums. Dies gilt unabhängig vom Hosting-Standort oder der Domainendung – entscheidend ist der Sitz des Anbieters. Auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile fallen unter diese Impressumspflicht.
Ausnahmen und vereinfachte Pflichten
Private Webseitenbetreiber ohne geschäftliche Absicht sind in der Regel von der Impressumspflicht befreit. Allerdings unterliegen nicht geschäftlich genutzte Online-Angebote, die über eine rein persönliche oder familiäre Nutzung hinausgehen, der vereinfachten Impressumspflicht gemäß Medienstaatsvertrag. Dies betrifft beispielsweise Blogs, die sich an eine große Öffentlichkeit richten. In solchen Fällen müssen lediglich der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Seitenbetreibers angegeben werden.
Pflichtangaben für vollständige Impressumspflicht
Bei vollständiger Impressumspflicht sind folgende Angaben obligatorisch:
- Eine funktionierende E‑Mail‑Adresse
- Eine Telefonnummer oder ein anderes unmittelbares, nicht ausschließlich internetbasiertes Kommunikationsmittel (z.B. Faxnummer)
- Die Kontaktkanäle müssen jederzeit technisch erreichbar und dauerhaft verfügbar sein
Für Unternehmen kommen zusätzlich hinzu:
- Firmenname und vertretungsberechtigte Person
- Rechtsform (z.B. GmbH, GbR oder AG)
- Vollständige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort – ein reines Postfach reicht nicht aus
Weitere Pflichtinformationen und Hilfsmittel
Welche weiteren konkreten Informationen in ein Impressum gehören, wie Identifikations- und Registernummern oder zuständige Aufsichtsbehörden, hängt von der Rechtsform und der Tätigkeit des Anbieters ab. Hier können eine als PDF herunterladbare Broschüre des Verbraucherschutzzentrums oder Impressumgeneratoren weiterhelfen.
Richtige Einbindung des Impressums
Die korrekte Einbindung des Impressums ist ebenso wichtig wie dessen Inhalt. Es muss:
- Leicht erkennbar sein: Der Link sollte etwa unten auf der Seite oder in der Hauptnavigation deutlich sichtbar sein und optisch hervorgehoben werden.
- Unmittelbar erreichbar sein: Nutzende müssen das Impressum mit maximal zwei Klicks von jeder Seite aus öffnen können.
- Ständig verfügbar sein: Auch während Wartungsarbeiten muss das Impressum erreichbar bleiben; ein temporäres Entfernen ist nicht zulässig.
Fazit der Verbraucherschützer
Ein korrektes, gut sichtbares Impressum schützt nicht nur vor rechtlichem Ärger, sondern macht eine Webseite auch vertrauenswürdiger. Es ist ein essentieller Bestandteil für seriöses Online-Auftreten und sollte daher mit Sorgfalt erstellt und gepflegt werden.



