Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Disney+-Abonnenten zu Rückforderungen wegen Bildqualität
Verbraucherzentrale: Disney+-Kunden können Geld zurückfordern

Verbraucherschützer raten Disney+-Kunden zu Rückforderungen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine klare Empfehlung für Abonnenten des Streamingdienstes Disney+ ausgesprochen: Sie können Teile ihres bereits gezahlten Abonnementpreises zurückfordern. Hintergrund sind erhebliche Einschränkungen bei hochwertigen Videoformaten, die der Dienst seit einiger Zeit vornehmen musste.

Patentstreit führt zu Qualitätseinbußen

Disney+ sah sich aufgrund eines weitreichenden rechtlichen Konflikts mit dem US-Technologieunternehmen InterDigital gezwungen, die Verfügbarkeit von Premium-Videoformaten wie Dolby Vision oder 3D auf seiner Plattform einzuschränken. Das Landgericht München entschied bereits im November vergangenen Jahres, dass Disney+ beim Streaming von Videos mit dynamischem HDR-Bild gegen Patentrechte von InterDigital verstößt.

Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist diese Situation eindeutig: Wenn bei einem Premium-Abonnement zugesicherte oder üblicherweise zu erwartende Eigenschaften der Bildqualität fehlen, liegt ein rechtlicher Sachmangel vor. Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale betonte: "Rechtlich ist allein Disney+ als Vertragspartner dafür verantwortlich, die beworbene und bezahlte Qualität zu gewährleisten."

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Kunden können Entgelt mindern

Aus dieser Rechtsauffassung folgt für betroffene Abonnenten ein klares Recht: Sie können für die Zeit, in der ihnen nur eine geringere Streaming-Qualität zur Verfügung stand oder noch steht, das Entgelt mindern und einen Teil ihres Abo-Preises zurückfordern. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Ursache des Mangels – in diesem Fall der Patentstreit – für die Kunden rechtlich unerheblich ist.

Über den Qualitätsverlust hinaus gerät Disney+ noch wegen eines weiteren technischen Details ins Visier der Verbraucherschützer: Die Zentrale hat den Anbieter kürzlich wegen irreführender Werbung abgemahnt. Disney bewerbe sein Premium-Abo mit dem Slogan "Unterstützt Dolby Atmos", weise jedoch nicht transparent genug darauf hin, dass diese hohe Tonqualität für viele Audiospuren überhaupt nicht zur Verfügung stehe.

Disney bedauert die Situation

Disney bestätigte die Einschränkungen bei den Premium-Formaten. Eine Sprecherin erklärte: "Aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor einem deutschen Patentgericht waren wir gezwungen, Änderungen an der Verfügbarkeit einiger Premium-Videoformate vorzunehmen. Wir bedauern sehr, dass dies notwendig war, und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden."

Das Unternehmen betonte, man habe "so schnell wie möglich an Lösungen gearbeitet, um den Zuschauerinnen und Zuschauern das bestmögliche Erlebnis entsprechend ihrer Endgeräte und ihrem Abonnement zu bieten". Einen ersten Teilerfolg konnte Disney+ bereits vermelden: Der Support für das Basis-HDR-Format (HDR10) konnte nach einer kurzen Unterbrechung wiederhergestellt werden.

Technische Unterschiede bei Videoformaten

Die Abkürzung HDR steht für "High Dynamic Range", auf Deutsch etwa "hoher Dynamikumfang". Mit diesem Standard ist beim Streaming ein deutlich höherer Kontrastumfang möglich, außerdem mehr Helligkeit und ein größerer Farbraum. Die Verbesserungen erfolgen allerdings statisch, das heißt sämtliche Einstellungen gelten für das gesamte Video.

Dolby Vision hingegen bietet dynamische Metadaten: Das Bild wird Szene für Szene oder sogar Frame für Frame optimiert, sodass dunkle und helle Szenen jeweils separat angepasst werden können. Genau diese dynamische Optimierung ist jedoch aktuell bei Disney+ aufgrund des Patentstreits eingeschränkt.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät betroffenen Kunden, sich aktiv an den Anbieter zu wenden und ihre Rechte geltend zu machen. Die Einschränkungen bei hochwertigen Videoformaten stellen aus Verbrauchersicht einen klaren Mangel dar, der zu finanziellen Einbußen für die Abonnenten führen kann.

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