Schwedens Rentenmodell: Kapitalmarktpflicht als Vorbild für Deutschland?
Schwedens Rentenmodell: Kapitalmarktpflicht als Vorbild

Deutschland plant eine Reform der gesetzlichen Rente und orientiert sich dabei am schwedischen Modell. Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt eine neue Kapitalsäule, bei der Beiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden sollen – „nach schwedischem Vorbild“. In Schweden sind Arbeitnehmer bereits seit längerem gezwungen, einen Teil ihres Einkommens zu investieren. Wie funktioniert das System und was hat es den Schweden gebracht?

Die Prämienrente: Zwang zum Investieren

In Schweden fließt der Großteil des Rentenbeitrags – 16 von 18,5 Prozent – in eine klassische umlagefinanzierte Rente, ähnlich wie in Deutschland. Die restlichen 2,5 Prozent gehen jedoch in die sogenannte Prämienrente. Dieses Geld wird in Fonds angelegt, die die Versicherten selbst auswählen können. Wer keine aktive Wahl trifft – was häufig vorkommt –, dessen Beiträge landen automatisch im staatlichen Standardfonds AP7 Såfa. Daneben gibt es zahlreiche zugelassene Alternativen.

Rendite und Risiko: Der staatliche Fonds AP7 Såfa

Der staatliche Fonds AP7 Såfa hat sich trotz zwischenzeitlicher Einbrüche, etwa während der Finanzkrise, für die Schweden ausgezahlt. Der Fonds investiert global, setzt auf Derivate und hat vergleichsweise niedrige Gebühren. Bei jungen Versicherten wird das Geld vollständig in Aktien angelegt; mit zunehmendem Alter steigt der Anteil festverzinslicher Papiere, um das Risiko zu verringern. Eine größere Debatte über Risiken gibt es in Schweden nicht, da das Vertrauen in den Staat relativ groß ist.

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Flexibler Renteneintritt und erweiterter Kreis der Einzahler

Das schwedische Modell unterscheidet sich auch in anderen Punkten von Deutschland, die aktuell nicht als Vorbild diskutiert werden. So gibt es in Schweden kein reguläres Renteneintrittsalter; alle können ab einem gewissen Alter selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1963 ist dies frühestens mit 64 Jahren möglich. Die Zahl ist an die Lebenserwartung gekoppelt und wird perspektivisch weiter steigen. In der Regel fällt die Rente umso höher aus, je mehr jemand verdient und je später die Person in Rente geht. Zudem zahlen in Schweden alle ins Rentensystem ein – auch Selbstständige und Beamte, was die deutsche Kommission nicht vorschlägt.

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