Was ist ein Bezirksamt in Berlin?
Ein Berliner Bezirksamt ist die politische und administrative Führung eines der zwölf Bezirke der Hauptstadt. Es leitet die Bezirksverwaltung und setzt beschlossene Gesetze sowie Vorhaben um. Das Gremium besteht aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten, die von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt werden. Die Amtszeit beträgt in der Regel fünf Jahre.
Zusammensetzung und Wahl der Stadträte
Die Bezirksstadträte werden proportional zur Stärke der in der BVV vertretenen Parteien auf die Posten verteilt. Jedem Stadtrat wird zu Beginn der Amtszeit ein bestimmtes Ressort zugewiesen – zum Beispiel Jugend, Familie, Gesundheit oder Ordnung. Das Bezirksamt umfasst rund zehn Fachämter wie das Jugendamt, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt, die auf die Stadträte aufgeteilt werden. Mehrfachbesetzungen sind dabei möglich.
Entscheidungsfindung und Kontrolle
Das Bezirksamt muss über alle Entscheidungen abstimmen. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Bezirksbürgermeisters den Ausschlag. Das Bezirksamt kann Entscheidungen der BVV beanstanden, gleichzeitig überwacht die BVV die Arbeit des Bezirksamts. Diese gegenseitige Kontrolle stellt sicher, dass die Verwaltung im Sinne der Bezirksverordneten und der Bürger handelt.
Aufgaben des Bezirksamts
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, sind die Bezirksämter dem Senat untergeordnete Verwaltungsbehörden. Sie kümmern sich um alle lokalen Anliegen vor Ort: Dazu gehören Bürgertermine wie die Anmeldung eines Wohnsitzes, der Bau von Schulen, die Pflege von Grünflächen oder die Ausstellung von Ausweisen. Das Bezirksamt besitzt administrative Befugnisse zur Ausführung von Gesetzen, hat jedoch keine eigene Gesetzgebungskompetenz. In Landkreisen ist das Bezirksamt am ehesten mit dem Landratsamt vergleichbar, in kreisfreien Städten mit der Stadtverwaltung.
Unterschied zu anderen Verwaltungsebenen
Im Gegensatz zu Kreisen oder kreisfreien Städten haben die Berliner Bezirke keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie handeln im Auftrag des Landes Berlin. Das Bezirksamt ist daher eine nachgeordnete Behörde, die weisungsgebunden ist. Dennoch genießt es bei lokalen Angelegenheiten einen gewissen Handlungsspielraum, um bürgernah und effizient arbeiten zu können.



