Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Revision gegen den Freispruch des suspendierten Polizeiinspekteurs eingelegt. Damit muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall befassen, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Zuvor hatte der „Südkurier“ berichtet.
Hintergrund des Falls
Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes Baden-Württemberg war in der vergangenen Woche vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.
Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart sah dafür jedoch keine hinreichenden Belege. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsbegründung, er habe die Unterstützung der Kommissarin nach Überzeugung des Gerichts nicht in einen inneren Zusammenhang mit der Fortführung einer Beziehung gesetzt.
Erster Prozess endete ebenfalls mit Freispruch
In einem ersten Prozess war dem Polizisten zur Last gelegt worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur wurde jedoch im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.
Die Affäre um den Polizeiinspekteur hatte politisch weite Kreise gezogen. Im Stuttgarter Landtag wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Gremium befasste sich mit sexueller Belästigung, der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es ging auch darum, wie der Inspekteur auf seinen Posten kam und Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.
Amt des Inspekteurs abgeschafft
Strobl schaffte im Kontext des Falls das Amt des Inspekteurs ab. Formaljuristisch ist der Angeklagte laut Innenministerium aber immer noch Inspekteur. Er ist demnach weiterhin Beamter und bezieht auch noch einen Teil seines Gehalts. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Inspekteur läuft laut Innenministerium auch nach dem Freispruch weiter.



