Messerangriff in Ulm: Täter gesteht Mordversuch aus Frust und Wut
Messerangriff in Ulm: Täter gesteht Mordversuch

Ein 30 Jahre alter Mann aus Eritrea hat vor dem Landgericht Ulm den Messerangriff auf einen Angestellten eines Elektrofachmarktes gestanden. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe aus „Frust, Wut und Verzweiflung“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mordversuch und schwere Körperverletzung vor. Der Angriff ereignete sich Mitte Januar in einem Elektromarkt in der Ulmer Innenstadt.

Hintergrund der Tat: Rache an Mobilfunkverkäufern

Laut Anklage hatte der Mann schlechte Erfahrungen mit Mobiltelefonverkäufern gemacht. Aus Frust kaufte er in den Tagen zuvor ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Er begab sich gezielt in den Fachmarkt, um einen Mobilfunkverkäufer zu töten. Der ahnungslose Angestellte wurde völlig überrascht und erlitt 15 Stichverletzungen. Selbst als das Opfer bereits wehrlos am Boden lag, stach der Täter weiter auf es ein.

Der Mitarbeiter musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden. Er lag zwölf Tage im künstlichen Koma. Oberstaatsanwalt Rainer Rackl betonte: „Hätte sich die Messerspitze nicht verbogen, hätte der Angestellte keine Chance gehabt.“ Der junge Mann sei inzwischen wieder mobil, aber durch die Tat schwer gezeichnet. Das Opfer will im Laufe des Verfahrens selbst aussagen.

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Flucht und Festnahme des Täters

Nach der Tat flüchtete der 30-Jährige aus dem Geschäft, wurde jedoch von der Polizei gestellt. Als er sich weigerte, das Messer fallen zu lassen und stattdessen auf die Beamten losging, wurde er niedergeschossen und schwer verletzt. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, da der Elektromarkt in einer belebten Einkaufszone liegt, die täglich von Tausenden besucht wird. Der Täter und sein Opfer kannten sich nicht.

Vorstrafen und gescheiterte Abschiebung

Der Angeklagte reiste 2017 nach Deutschland ein und ist polizeibekannt. Er wurde bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff und Sachbeschädigung verurteilt. In einer Unterkunft in Neu-Ulm trat er einem Mitbewohner gegen den Kopf und stach mit einer zerbrochenen Glasflasche auf ihn ein. Später randalierte er im Polizeigewahrsam und griff in Untersuchungshaft zwei Wärter an. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft. Es folgte eine Verurteilung wegen Drogendelikten.

Seit 2023 hat der Eritreer keinen Flüchtlingsstatus mehr. Im Januar 2024 beantragte das Regierungspräsidium Tübingen seine Ausweisung. Doch das Justizministerium erklärte Anfang Februar: „Abschieben können wir trotzdem nicht: Mit den Machthabern in Eritrea gibt es keinerlei Kooperation.“ Zudem lagen keine Identitätsdokumente vor, die für eine Abschiebung notwendig gewesen wären.

Entlassung aus Haft und Führungsaufsicht

Erst im Dezember 2024 – kurz vor der Tat – wurde der Mann aus dem Gefängnis entlassen und stand seither unter Führungsaufsicht. Diese Auflage kann regelmäßige Drogentests, Therapiepflicht oder regelmäßige Meldung bei der Polizei beinhalten. Welche spezifischen Auflagen galten, machten die Behörden aus Datenschutzgründen nicht öffentlich.

Der 30-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Urteil des Landgerichts Ulm wird für Mitte August erwartet. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter muss mit seiner Kammer prüfen, ob zusätzlich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Dies würde bedeuten, dass selbst nach einer langen Haftstrafe die Freiheit auf unbestimmte Zeit versperrt bliebe.

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