Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will das Kopftuchverbot im Landesdienst auf die Feuerwehr ausweiten. Anlass ist die Einstellung einer Mitarbeiterin mit Kopftuch bei der Berliner Feuerwehr, die Ende Juni über ein LinkedIn-Foto bekannt wurde. Das Bild zeigt die Frau in weißer Uniform-Bluse mit Feuerwehr-Emblem, Krawatte und Diensthose – und Kopftuch. Ein Novum in der Feuerwehr.
Innensenatorin: Kopftuch und Uniform sind unvereinbar
„Ich habe eine klare Auffassung: Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“, sagte Spranger dem Tagesspiegel. Sie kündigte an, das Neutralitätsgesetz erneut ändern zu wollen. Bislang ist die Feuerwehr im Gesetz nicht erwähnt, sondern nur Polizei und Justiz. „Das müssen wir ändern. Polizei, Feuerwehr – wenn sie Uniformträger sind, haben sie Neutralität zu wahren. Das ist mit dem Kopftuch nicht vereinbar.“
Trotz ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Kopftuch in der Uniform stärkt Spranger der betroffenen Mitarbeiterin ausdrücklich den Rücken. „Die Frau ist im rückwärtigen Dienst – sie wird nicht rausgesetzt. Aber sie darf nicht im öffentlichen Bereich mit Uniform arbeiten“, so die Senatorin.
Feuerwehr sorgt für Verwirrung – Gewerkschaft kritisiert Kommunikation
Nach Bekanntwerden des Falls hatte die Feuerwehr selbst für Unklarheit gesorgt. Ein Sprecher ließ sich in der „B.Z.“ mit den Worten zitieren: „Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf.“ Es könne sein, „dass sogar im Zweifel ein Gericht entscheiden muss“.
In der Behörde hat diese Kommunikation Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. Manuel Barth, Vorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Berlin-Brandenburg, sagte: „Wir sehen gute Gründe für ein Neutralitätsgebot beim Tragen hoheitlicher Abzeichen, im Einsatzdienst und im Publikumsverkehr. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Beschäftigten oder Zweifel an fachlichen Eignungen. Es geht darum, wie staatliches Handeln wahrgenommen wird.“
Gewerkschaft: Personalentscheidungen müssen rechtlich fundiert sein
Barth betonte, eine Behörde müsse Personalentscheidungen nüchtern, rechtlich fundiert und frei von ideologischen Zuschreibungen treffen können und zu diesen Entscheidungen stehen. Daher sei die Reaktion der Feuerwehr unverständlich. „Die Kollegin hat sich mit Kopftuch beworben, im Auswahlverfahren überzeugt und versieht Dienst wie jede andere Kollegin auch“, sagte der DFeuG-Chef. „Wer sich als moderner und weltoffener Arbeitgeber präsentiert, muss auch den Mut haben, sich hinter die eigene Einstellungsentscheidung zu stellen.“
Die Mitarbeiterin habe nicht gewollt, Gegenstand einer öffentlichen Debatte zu werden. „Über das Neutralitätsgebot entscheidet der Gesetzgeber. Grundsatzfragen dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigter ausgetragen werden“, so Barth.
Hintergrund: Neutralitätsgesetz und politische Debatte
Die Kopftuch tragende Mitarbeiterin ist keine Beamtin, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie arbeitet in der Leitstelle und nimmt Notrufe entgegen. Das Berliner Neutralitätsgesetz war erst Ende 2025 novelliert worden. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen musste das vorherige pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gestrichen werden. Nun darf Lehrerinnen das Kopftuch nur untersagt werden, wenn eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates nachweisbar ist.
Linke und Grüne dagegen wollen die äußere staatliche Neutralität von Beamten faktisch aufheben. Nach ihrem Willen sollen muslimische Richterinnen, Polizistinnen und Justizbeamtinnen Kopftuch tragen dürfen. Sie argumentieren, das Verbot stelle Musliminnen mit Kopftuch unter einen „diskriminierenden Generalverdacht“.



