Nur wenige berechtigte Kinder in Bayern profitieren von Teilhabe-Geldern
In Bayern erhalten bedürftige Kinder seltener als im Bundesdurchschnitt die staatlichen Teilhabe-Gelder für Aktivitäten wie Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. Laut einer Schätzung der Bertelsmann Stiftung profitieren bundesweit 18,3 Prozent der berechtigten Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren von den monatlichen 15 Euro. In Bayern liegt dieser Anteil mit 16,4 Prozent deutlich darunter. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren ist die Inanspruchnahme noch geringer: Im Bundesdurchschnitt erhalten 12,1 Prozent der Berechtigten den Zuschuss, in Bayern nur 10,2 Prozent.
Das Bildungs- und Teilhabepaket von 2011
Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP führte 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket ein. Es soll Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bei Ausflügen in Schule und Kita, Schülerbeförderung, gemeinsamen Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten unterstützen. Berechtigt sind Kinder, deren Familien Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, wie das Familienministerium mitteilt.
Bürokratische Hürden und mangelnde Aufklärung als Ursachen
Die Bertelsmann Stiftung sieht die geringe Inanspruchnahme vor allem in bürokratischen Hürden, komplexen Antragsverfahren und fehlender Aufklärung begründet. Viele Familien wüssten schlicht nicht, dass sie Anspruch auf die Leistungen haben. Antje Funcke, Familienpolitik-Expertin der Stiftung, betont: „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwändig.“ Sie fordert daher einfachere und möglichst automatische Auszahlungen: „Teilhabe ist kein Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und ein gutes Aufwachsen.“
Keine offiziellen Nutzungszahlen
Offizielle Zahlen zur Nutzung der Teilhabe-Leistungen gibt es laut Bertelsmann Stiftung nicht. Die Schätzung basiert auf dem Verhältnis der Personen, die Teilhabe-Leistungen bewilligt bekommen haben, zu jenen, die die erforderlichen Sozialleistungen beziehen.



