Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 68-jährigen Mann erhoben, der im Verdacht steht, über Jahre hinweg Dutzende Frauen betäubt und vergewaltigt zu haben. Laut einem Sprecher der Behörde umfasst die Anklage 22 Fälle, die sich gegen 14 Frauen richten. Dem Deutschen werden unter anderem Vergewaltigung im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann befindet sich seit Anfang März 2026 in Untersuchungshaft.
Vorgehensweise des mutmaßlichen Täters
Der 68-jährige Elektriker soll die Frauen mit einer Mischung aus verschiedenen Schlafmitteln und Alkohol bewusstlos gemacht haben. Die Bekanntschaften habe er über Online-Dating-Plattformen geknüpft. Die Frauen hätten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst nichts von den Taten gewusst und erst durch die Auswertung von Videos erfahren, was ihnen widerfahren ist.
Entdeckung der Aufnahmen
Die Videos wurden nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller (Niedersachsen) entdeckt. Diese ermittelte Anfang 2025 wegen ähnlicher Vorwürfe gegen einen inzwischen verstorbenen Mann, der als Chat-Partner des Berliners gilt. Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung des 68-Jährigen in Berlin-Friedrichsfelde und beschlagnahmte Datenträger. Ein Sachverständiger stieß im Februar 2026 bei der Auswertung auf zahlreiche Videos von Sexualstraftaten, die den Berliner als mutmaßlichen Täter zeigen. Am 3. März 2026 wurde die Wohnung erneut durchsucht, und der Mann kam in Untersuchungshaft.
Ermittlungen und Opferzahlen
Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Die Ermittler gehen von insgesamt 58 betroffenen Frauen aus. Zehn mutmaßliche Opfer konnten noch nicht identifiziert werden. 30 weitere Frauen sind namentlich bekannt, die Ermittlungen in diesen Fällen laufen jedoch noch. In drei Fällen habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Ein Verfahren zu einer Frau, die zwischen 2010 und 2014 insgesamt 36 Mal von dem Mann vergewaltigt worden sein soll, wurde wegen Verjährung eingestellt. Da in ihrem Fall keine Gewaltanwendung nachgewiesen werden konnte, verjährten die Taten nach fünf statt 20 Jahren.
Weiteres Verfahren
Das Landgericht Berlin muss nun über die Zulassung der Anklage und den Prozessbeginn entscheiden. Die Staatsanwaltschaft strebt neben einer Verurteilung auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe an.



