Münchner Univiertel: Verkaufsverbot für Flaschenbier vor Gericht
Univiertel: Bierverkaufsverbot vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München hat sich am Dienstag mit einem nächtlichen Verkaufsverbot für Flaschenbier im Münchner Univiertel befasst. Ein Gastronomiebetreiber klagt gegen die von der Stadt verhängte Anordnung. Die Kommune hatte ihm 2025 bei Androhung eines Zwangsgelds von 5.000 Euro untersagt, zwischen 22:00 und 5:00 Uhr Flaschenbier zu verkaufen, und ihn verpflichtet, ein entsprechendes Hinweisschild aufzuhängen.

Klagen von Kiosken vertagt

Die Verhandlung über ähnliche Klagen dreier Kioskbetreiber gegen ein ebensolches Verbot wurde am Dienstag wegen Krankheit des Anwalts vertagt und auf den 8. September verschoben. Das Gericht ließ durchblicken, dass es ein Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte, für eine „durchaus gerechtfertigte Anordnung“. Denn in der Gegend rund um die Schellingstraße komme es immer wieder zu Ansammlungen von feierfreudigen Menschen und dadurch zu Lärm. Diese Ansammlungen müsse man denjenigen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, zurechnen.

Zwangsgeld und Abdeckpflicht kritisiert

Allerdings erschien ein angedrohtes Zwangsgeld von 5.000 Euro dem Vorsitzenden Richter zu hoch. Auch die Vorgabe, alkoholische Getränke in der Verbotszeit abzudecken, sah er kritisch. Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnern über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten zum Anlass genommen, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen.

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Stadt wartet auf Gerichtsentscheidung

Wie eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates mitteilte, will die Stadt nun auf den Ausgang der Kiosk-Verfahren im September warten, bevor über das weitere Prozedere entschieden wird. Das Verfahren bezieht sich übrigens auch auf Dosenbier, das als „Flaschenbier im Sinne des Gaststättengesetzes“ gilt, da das Gesetz aus den 1970er Jahren stammt, als Dosenbier noch nicht verbreitet war.

Auswirkungen auf das Univiertel

Sollte das Gericht das Verbot bestätigen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf das Nachtleben im Univiertel haben. Anwohner erhoffen sich eine Reduzierung von Lärm und Verschmutzung, während Gastronomen und Kioskbetreiber Umsatzeinbußen befürchten. Die endgültige Entscheidung wird für Mittwoch erwartet.

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