Das Landgericht Regensburg hat die Unterbringung eines 21-jährigen Syrers in einer psychiatrischen Klinik angeordnet, weil er vor rund einem Jahr in einem ICE mehrere Reisende mit einer Axt und einem Hammer attackiert hatte. Die Vorsitzende Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung, der Mann sei aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tat und Folgen
Nach Überzeugung des Gerichts griff der Beschuldigte am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste an. Der ICE musste bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen notstoppen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass niemand getötet wurde, sei nach den Worten der Richterin schlicht Zufall gewesen. Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last.
Psychischer Zustand des Täters
Der Mann hatte während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre imperative Stimmen und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gewähnt, so die Richterin unter Berufung auf eine Sachverständige. Wegen einer erheblichen Wiederholungsgefahr bleibe er in der Psychiatrie.
Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger hatten übereinstimmend die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Das Gericht folgte diesen Plädoyers.



