Das Verwaltungsgericht München beschäftigt sich mit einem nächtlichen Bierverkaufsverbot im beliebten Partyviertel rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in Schwabing. Ein Gastronom, der Flaschenbier zum Mitnehmen verkauft, klagt gegen die städtische Anordnung, die den Verkauf zwischen 22:00 und 5:00 Uhr untersagt. Die Stadt hatte das Verbot 2025 mit einem Zwangsgeld von 5.000 Euro angedroht. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.
Hintergrund des Streits
Anwohner der Schellingstraße und Umgebung beklagen sich seit Jahren über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Die Stadt München hatte daher ein Verkaufsverbot für Flaschenbier in den Nachtstunden verhängt. Der klagende Betreiber eines Gastrobetriebs wehrt sich dagegen und argumentiert, das Univiertel sei seit 40 Jahren ein Ausgeh- und Partyviertel. „Ob es denn politischer Wille sei, dass München ‚tot‘ ist“, fragte er in der Verhandlung. Wer es zu laut finde, sei vielleicht in Trudering besser aufgehoben.
Gerichtliche Einschätzung
Das Gericht ließ durchblicken, dass es ein Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Anordnung als „durchaus gerechtfertigt“. Denn in der Gegend komme es immer wieder zu Ansammlungen feierfreudiger Menschen und dadurch zu Lärm. Diese Ansammlungen müsse man denjenigen zurechnen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen. Allerdings erschien dem Richter das angedrohte Zwangsgeld von 5.000 Euro zu hoch. Auch die Vorgabe, alkoholische Getränke in der Verbotszeit abzudecken, sah er kritisch. Zudem forderte er eine einheitliche Handhabung der Stadt bei der Feststellung und dem Vollzug von Verboten.
Klagen weiterer Kioskbetreiber
Die Verhandlung über ähnliche Klagen dreier Kioskbetriebe gegen ein ebensolches Verbot wurde am Dienstag wegen Krankheit des Anwalts der Kläger vertagt und auf den 8. September verschoben. Die Stadt will nun den Ausgang dieser Verfahren abwarten, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Bisherige Maßnahmen der Stadt
Zum Start der Freiluftsaison 2026 hatten sich alle betroffenen Betriebe freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol to go zu verkaufen. Plakate appellierten an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die Lautstärke zu achten. Diese Maßnahmen zeigten jedoch zunächst wenig Wirkung. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) drohte: „Sollte bis Mitte Juli keine deutliche Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen.“
Dosenbier ebenfalls betroffen
Das Verfahren bezieht sich auch auf Dosenbier, das als „Flaschenbier im Sinne des Gaststättengesetzes“ gilt. Diese Regelung stammt aus den 1970er Jahren, als Dosenbier noch nicht verbreitet war. Somit fällt auch der Verkauf von Dosenbier unter das nächtliche Verbot.



