Gericht stellt Verstoß gegen Schuldenbremse fest
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Staatsregierung bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2022 gegen die Schuldenbremse der Bayerischen Verfassung verstoßen hat. Das Gericht gab damit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in Teilen statt. Konkret beanstandeten die Richter die sogenannten Kreditermächtigungen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro, die der Landtag der Staatsregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie bewilligt hatte. Die Begründung für diese Ausnahme von der Schuldenbremse sei nicht ausreichend gewesen, so das Urteil (Az. Vf. 11-VIII-22).
Keine praktischen Folgen für den Haushaltsvollzug
Obwohl der Verstoß festgestellt wurde, bleiben praktische Konsequenzen aus. Die Staatsregierung hatte die Kreditermächtigungen letztlich nicht in Anspruch genommen. Das Finanzministerium betonte, der Haushalt 2022 sei im Vollzug verfassungskonform gewesen. „Hiervon wurde jedoch in der Umsetzung, also im Haushaltsvollzug, Abstand genommen“, erklärte das Ministerium. Alle Mittel seien verfassungskonform investiert worden, es entstünden keinerlei fiskalische Folgen. Das Gericht wies zudem das weitergehende Ansinnen der AfD zurück, das gesamte Haushaltsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.
AfD sieht Haushaltstrick bestätigt
AfD-Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner kritisierte die Staatsregierung scharf. Sie habe wie die damalige Ampel-Regierung einen Haushaltstrick anwenden wollen. „Sie erfand eine 'Notlage' wegen der Corona-'Pandemie', unternahm aber nicht einmal den Versuch, diese zu begründen“, sagte Ebner-Steiner. Die Staatsregierung sowie die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler hätten eine solche Notlage nicht darlegen können. Das Urteil zeige, dass die Darlegungsanforderungen an den Gesetzgeber bei Inanspruchnahme einer Notlagenausnahme nicht erfüllt gewesen seien.
Reaktionen aus dem Finanzministerium
Das Finanzministerium zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Die Richter hätten klargestellt, dass Bayerns Haushalt 2022 verfassungskonform gewesen sei. Man habe damals zwar überlegt, Kreditermächtigungen zu übertragen, jedoch in der Umsetzung davon Abstand genommen. „Es entstehen durch die Entscheidung keinerlei fiskalische Folgen und somit kein Handlungsbedarf“, so das Ministerium. Die Staatsregierung sieht sich daher in ihrer Haushaltspolitik bestätigt.



