Der Berliner Senat und die Polizei wollen künftig die Darstellung oder Andeutung von Hinrichtungsszenen bei Demonstrationen unterbinden. Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) kündigte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an, dass entsprechende Auflagen und Beschränkungen erlassen werden.
Hintergrund ist eine propalästinensische und antiisraelische Demonstration am 8. April auf dem Alexanderplatz, bei der gefesselte Menschen in Gefangenenkleidung unter einer Art Galgen aufgestellt wurden. Das konkrete Erhängen sei nicht gezeigt worden, so Hochgrebe.
Der Staatssekretär bezeichnete die szenische Darstellung als höchst „geschmacklos“ und betonte ihre „erhebliche Einschüchterungswirkung auf Dritte“. Besonders beim Schutz von Kindern und Jugendlichen komme es auf die Art der Darstellung an, unabhängig vom Inhalt.
Allerdings sei eine solche Darstellung nicht strafbar, weshalb die Handlungsmöglichkeiten der Polizei begrenzt seien. Die Demonstrationsfreiheit gelte jedoch nicht schrankenlos, so Hochgrebe. Die Polizei habe bereits für eine weitere Demonstration eine Beschränkung erlassen, die öffentliche Darstellungen von Tötungshandlungen, einschließlich Fesseln oder Gegenständen zur unmittelbaren Tötung, untersagt.
In Israel hatte das Parlament kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft vorsieht. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen zwingend. Das Gesetz soll nun vom obersten Gericht in Israel überprüft werden. Kritiker sehen es als rassistisch an, da es de facto nur Palästinenser betrifft.



