Saarland verankert Gottesbezug in der Verfassung
Saarland verankert Gottesbezug in der Verfassung

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch eine neue Präambel für die Landesverfassung verabschiedet. Mit 46 Ja- und drei Neinstimmen beschlossen die Abgeordneten einen Gottesbezug, der das Saarland nun mit dem Grundgesetz gleichzieht. Bislang war das Saarland das einzige Bundesland ohne eine Präambel in seiner Verfassung.

Die neue Formulierung lautet: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ Der Entwurf stammt von den Fraktionen der SPD und CDU. CDU-Fraktionschef Stephan Toscani betonte, die Formulierung verbinde den Gottesbezug mit dem humanistischen Erbe und schließe sowohl Gläubige als auch Nichtgläubige ein.

Vertreter der großen Weltreligionen hätten die Formulierung gemeinsam in einer parlamentarischen Anhörung entwickelt. SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon sagte, für ihn als evangelischen Christen gehörten Gott und die Menschenrechte untrennbar zusammen. Die Präambel betont zudem die Verpflichtung zur deutsch-französischen Freundschaft.

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Kritik an der neuen Präambel kam von der Saar-FDP und den Grünen. FDP-Landesvorsitzende Angelika Hießerich-Peter bezeichnete Religion als Privatsache und den Gottesbezug als „absolut fehl am Platz“. Die Spitzenkandidatin der Grünen, Anne Lahoda, nannte ihn „überflüssig“ und hatte einen Volksentscheid vorgeschlagen.

Neben der Präambel beschloss der Landtag weitere Verfassungsänderungen. Der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus wurden als Staatsziele aufgenommen. Zudem wurde das Verfahren zur Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof geändert, um Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Parteien zu verhindern.

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