JU-Chef Winkel fordert Reform nach Jugendstrafe für Attentäter
JU-Chef fordert Rechtsreform nach Berliner Attentat

Der mutmaßliche Berliner Attentäter Abdul B. war im Mai lediglich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, obwohl er wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt war. Dieses Urteil sorgt nun in der Politik für scharfe Kritik und Forderungen nach einer Gesetzesänderung.

Winkel: „Reifeverzögerung“ für Radikale ausschließen

Der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, schlägt im Interview mit dem „Stern“ eine Anpassung des Strafrechts vor. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben“, so Winkel. Er betont, die Politik dürfe „nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“.

Hintergrund des Urteils: Richter sahen Reifeverzögerung

Das Berliner Landgericht hatte bei dem 21-jährigen Deutsch-Libanesen eine Reifeverzögerung im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes festgestellt. Demnach kann ein Heranwachsender (18–20 Jahre) in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen (14–17 Jahre) gleichstehen. Das Gericht verurteilte Abdul B. daher nach Jugendstrafrecht und setzte die Strafe zur Bewährung aus, nachdem er sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen und sich angeblich von der Terrorideologie distanziert hatte.

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Wegner zeigt sich fassungslos

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) äußerte sich in der RBB-„Abendschau“ verwundert über den früheren Umgang der Justiz mit dem Tatverdächtigen. „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht. Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Dobrindt: „Nicht nachvollziehbar“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigt sich ebenfalls kritisch. „Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“, sagte Dobrindt gegenüber ntv. Er wolle zwar nicht in Gerichtsschelte verfallen, doch müsse nun in der Aufarbeitung genau geprüft werden, „warum es zu so einer Situation kommen musste und nicht das Nachvollziehbare passiert ist, nämlich dass sich diese Person schlichtweg in Haft befindet“.

Der Anschlag und seine Folgen

Abdul B. war am Samstagabend mutmaßlich mit einem Transporter in den Großen Tiergarten nahe den Feierlichkeiten des Christopher Street Days gerast. Dabei wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Der Täter wurde von der Berliner Polizei erschossen. Der Fall wirft nun grundlegende Fragen zur Anwendung des Jugendstrafrechts bei terrorverdächtigen Heranwachsenden auf. Politiker fordern eine Überprüfung der Rechtslage, um künftig ähnliche Vorfälle zu verhindern.

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