Der nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin getötete Tatverdächtige Abdul B. war den Behörden bekannt und bereits verurteilt. Dennoch befand er sich zum Zeitpunkt der Tat auf freiem Fuß. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner haben eine Überprüfung der Justizentscheidung angekündigt. Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz erschossen, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Tatverdächtiger war den Behörden bekannt
Abdul B. war bereits im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er versucht hatte, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach einer langen Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht in Berlin-Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus und hob den Haftbefehl auf. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, da sie eine höhere Strafe forderte. Bis zu seinem Tod war das Urteil daher nicht rechtskräftig.
Bewährungsstrafe trotz Gefährdereinstufung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußerte sich in der ARD unverständlich: „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.“ Er betonte, dass detailliert geprüft werde, wie bei einem identifizierten Gefährder eine Bewährungsstrafe möglich sei. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner zeigte sich fassungslos: „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht. Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Mir fehlen da schon die Worte.“ Bei dem Anschlag am Samstagabend fuhr Abdul B. mit einem Van in eine Menschenmenge, tötete eine Frau und verletzte 29 weitere Personen. Anschließend ging er laut Dobrindt mit einer Machete auf Passanten los. Die Bundesanwaltschaft wertet die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag.
Ermittlungen und Deradikalisierungsversuche
Bereits Anfang Juni gab es Durchsuchungen an der Adresse des Tatverdächtigen in Berlin-Schöneberg – wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gefunden wurde jedoch nur eine Spielzeugwaffe. Der „Bild“-Zeitung zufolge sollte Abdul B. am Montag nach der Tat einen Deradikalisierungskurs besuchen. Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College London forderte eine Überprüfung des Strafrechts: „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde. Die Strafen in Deutschland sind im europäischen Vergleich zu kurz. Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, das den erzieherischen Gedanken voranstellt und den Schutz der Öffentlichkeit hintenan stellt.“
Forderungen nach Strafrechtsverschärfung
Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte ebenfalls eine Verschärfung: „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen. Ein Punkt muss sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“ Die Debatte um den Umgang mit islamistischen Gefährdern und die Angemessenheit von Bewährungsstrafen wird in den kommenden Tagen wohl weiter anhalten. Die Ermittlungen zu dem Anschlag führt die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde.



