Der Berliner Untersuchungsausschuss zum sogenannten Neukölln-Komplex hat nach rund vierjähriger Arbeit seinen Abschlussbericht vorgelegt. Das Gremium des Abgeordnetenhauses benennt darin die entscheidenden Ursachen für das Ermittlungsversagen im Zusammenhang mit der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln. Zu den Hauptgründen zählen Personalmangel, unklare Zuständigkeiten, fehlende Übergaben sowie mangelndes Wissen über die rechte Szene.
Keine Hinweise auf rechtsextreme Netzwerke in der Polizei
Die Ausschussmitglieder sahen keine Hinweise auf rechtsextreme Netzwerke innerhalb der Polizei. Bereits im Jahr 2021 waren zwei vom Berliner Senat eingesetzte Sonderermittler zu diesem Schluss gekommen. Sie hatten jedoch Fehler von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz festgestellt. In dem Abschlussbericht heißt es, dass einzelne Verbindungen oder lose Kontakte zur rechten Szene nicht als Netzwerke gewertet werden.
Empfehlungen für die Polizei
Das Gremium empfiehlt unter anderem verbindliche Leitlinien für politisch motiviertes Dienstvergehen, eine systematische Wissensvermittlung über rechte Strukturen und Codes sowie stärkere Konsequenzen bei rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Verhaltensweisen. Nach Ansicht des Untersuchungsausschusses hat die Polizei nicht nur ermittlungstechnisch versagt, sondern auch im Umgang mit den Betroffenen. Diese hätten die Taten als rechten Terror wahrgenommen, was nicht von allen Polizistinnen und Polizisten angemessen aufgegriffen wurde.
Strukturelle Mängel bei der Staatsanwaltschaft
Bei der Staatsanwaltschaft sieht der Ausschuss keine Anhaltspunkte für eine bewusste Verzögerung von Ermittlungen oder eine politisch interessengeleitete Ermittlungsführung. Allerdings seien strukturelle Defizite erkennbar. Zwei Staatsanwälte waren damals in andere Abteilungen versetzt worden. Es bestand der Verdacht, dass einer von ihnen befangen sein könnte. Zwei Verdächtige aus der rechten Szene hatten sich darüber ausgetauscht, dass er angeblich der AfD nahe stehe und man von ihm nichts zu befürchten habe.
Fortschritte nach Übernahme durch Generalstaatsanwaltschaft
Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft zog die Verfahren im August 2020 an sich. Aus Sicht des Ausschusses kamen die Ermittlungen ab diesem Moment voran. Ende August 2021 erhob die Behörde Anklage gegen zwei polizeibekannte Neonazis, die seit Jahren im Fokus der Polizei standen. Sie sind inzwischen rechtskräftig verurteilt und in Haft. Auch bei der Polizei sieht der Ausschuss inzwischen wesentliche Fortschritte. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus sei nun ein strategisches Schwerpunktthema.
Hintergrund der Anschlagsserie
Eine Serie von Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen vor allem in den Jahren 2016 bis 2019 sorgte in Berlin-Neukölln für Unruhe. Die Taten richteten sich meist gegen linke Aktivisten und Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Die Polizei ging zuletzt von mindestens 70 Taten aus, darunter mehr als 14 Brandstiftungen, bei denen auch Autos in Flammen aufgingen. Nach langer Diskussion setzte das Abgeordnetenhaus am 5. Mai 2022 den Untersuchungsausschuss ein. Aufgrund der Wiederholungswahl im Februar 2023 wurde das Gremium im März 2023 neu eingesetzt. SPD, Grüne und Linke formulierten 60 Fragen, die die Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz betrafen. Auch mögliche rechtsextreme Netzwerke und Zusammenhänge mit den Morden an Burak B. und Luke H. wurden untersucht. Der Abschlussbericht stellt fest, dass sich keine nachweisbaren inhaltlichen Bezugspunkte ergaben.



