Sachsen-Anhalt reformiert Maßregelvollzug für mehr Therapie
Sachsen-Anhalt reformiert Maßregelvollzug für mehr Therapie

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Maßregelvollzugs beschlossen. Ziel ist es, durch individualisierte und intensivierte Therapie lange Unterbringungsdauern von Straftätern zu vermeiden. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betonte nach der Kabinettssitzung in Magdeburg: „Mit dieser Reform stellen wir sicher, dass die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet und die Rechte der untergebrachten Personen gestärkt werden.“

Der Entwurf des neu gefassten strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes sieht vor, die Balance zwischen Sicherheit, Therapie und Resozialisierung zu wahren. Nun muss der Landtag über das Gesetz entscheiden. Im Maßregelvollzug werden Straftäter mit psychischen oder Suchterkrankungen untergebracht, die nicht oder vermindert schuldfähig sind.

Zum 31. März 2026 waren in den Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes 477 Menschen untergebracht – ein Rückgang im Vergleich zu früheren Jahren mit bis zu 537. Die Einrichtungen in Bernburg behandeln suchtkranke Straftäter, während in Uchtspringe psychisch kranke Patienten betreut werden, die weiterhin als gefährlich gelten.

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Hintergrund der Reform sind Entwicklungen in der Rechtsprechung. Neben der Individualisierung und Intensivierung der Therapie soll auch die Motivation der untergebrachten Personen zur Behandlung gefördert werden. Das Sozialministerium betonte, dass eine Behandlung nur erfolgreich sein könne, wenn die Betroffenen zur Mitwirkung bereit seien.

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