1969 eröffnete in Berlin der „VEB Kulturpark Plänterwald“ als fester Vergnügungspark zum 20. Jahrestag der DDR. Auf 29,5 Hektar entstand ein dauerhafter Rummelplatz mit Fahrgeschäften, Buden, Restaurants und Bühnen. Als einziger ständiger Freizeitpark der DDR zog er jährlich bis zu 1,7 Millionen Besucher an. Das Riesenrad prägte die Silhouette, und auf den Freilichtbühnen fanden Konzerte statt. Der Park war ein Volkspark im eigentlichen Sinn: einfach gebaut, stark frequentiert und fest im Berliner Alltag verankert.
Mit der deutschen Einheit endete dieses Modell abrupt. 1990 ging der VEB an den Berliner Senat, 1991 wurde der Betrieb abgewickelt. Die Anlage wurde privatisiert. Unter sieben Bewerbern erhielt die Spreepark Berlin GmbH den Zuschlag, betrieben von der Schaustellerfamilie Witte. Norbert Witte wurde zum Gesicht des Projekts. Er war bereits 1990 mit zwei gemieteten Fahrgeschäften im Kulturpark präsent gewesen. Mit der Übernahme begann die zweite Phase: Aus dem Kulturpark sollte ein moderner Freizeitpark nach westlichem Vorbild werden.
Norbert Witte war jedoch kein unbeschriebenes Blatt. 1981 war er mit dem schwersten Kirmesunfall der deutschen Nachkriegsgeschichte verbunden: Auf dem Hamburger Dom kamen sieben Menschen ums Leben, als ein Teleskopkran mit einem Karussell kollidierte. Witte wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Danach gastierte er hauptsächlich in Jugoslawien, da er für deutsche Kirmesveranstaltungen keine Zulassung mehr bekam. Dieser Hintergrund wurde bei der Vergabe des Parks nicht gründlich geprüft, was sich später als gravierendes Versäumnis erwies.
Ab 1992 wurde der frühere Kulturpark schrittweise zum „Spreepark Berlin“ umgebaut. Die Betreiber setzten auf einen Bruch mit der alten Anlage und investierten in neue Attraktionen aus dem insolventen französischen Park Mirapolis, darunter der „Spreeblitz“, Dinosaurierfiguren und eine Wildwasserbahn. Die große Asphaltfläche um das Riesenrad wurde in eine Wasserlandschaft verwandelt. Es entstanden Achterbahnen, ein Westerndorf und neue Kinderfahrgeschäfte. Parallel änderte sich das Preissystem: Statt Einzelzahlung galt nun ein pauschaler Eintritt, der von 18 D-Mark 1992 auf 29 D-Mark 2001 stieg. Der Park musste hohe Besucherzahlen halten, um Investitionen zu tragen.
Ein zentraler Punkt war der Erbbaurechtsvertrag von 1997, der dem Park eine langfristige Grundlage bis 2061 gab. Das landeseigene Grundstück durfte ausschließlich als Freizeitpark genutzt werden. Dies war riskant, da der Plänterwald in einem sensiblen Landschaftsraum lag und Teile unter Schutz standen. Der Vertrag band das Grundstück an ein störanfälliges Geschäftsmodell. Berlin ließ zudem eine Grundschuld von 20 Millionen Mark auf das Grundstück zu, später erhöht um 4,2 Millionen Mark – der Zeitwert lag deutlich darunter. Der Vermögensausschuss des Abgeordnetenhauses stimmte dem umstrittenen Vertrag erst nach einem Gespräch zu.



