Das Verwaltungsgericht Weimar hat das Verbot einer für den 12. April geplanten Mahnwache der Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald bestätigt. Die Stadt Weimar hatte die Kundgebung untersagt, die Initiative zog dagegen vor Gericht – ohne Erfolg.
Laut Gerichtssprecherin bestehe die Besorgnis, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt werde. Das Versammlungsgesetz erlaube es, Demonstrationen an besonders bedeutenden NS-Gedenkstätten einzuschränken oder zu untersagen. Die Kammer wertete die geplante Demo und das Tragen der Kufiya als Versuch, die Gedenkstätte als Vehikel für politische Botschaften zum Gazakrieg zu nutzen, was dem Stiftungszweck widerspreche.
Die Initiative kann Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen. Sie fordert unter anderem eine offene Thematisierung des Völkermords in Gaza. Hinter der Kampagne steht eine propalästinensische Gruppierung, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft.
Die Stadt Weimar hatte als Ausweichort den Theaterplatz in der Innenstadt angeboten. Am Wochenende wird an die Befreiung des Lagers vor 81 Jahren erinnert; bei der zentralen Gedenkveranstaltung am 12. April soll Schauspieler Hape Kerkeling eine Rede halten, dessen Großvater in Buchenwald inhaftiert war.



