Richterliche Rüge für die Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine schallende Ohrfeige von der Vergabekammer Berlin erhalten. Grund ist die Vergabe eines millionenschweren Auftrags für einen bundesweiten Einschulungstest ohne vorherige Ausschreibung. Das Gericht erklärte den Vertrag mit dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) für unwirksam und forderte eine öffentliche Ausschreibung.
Hintergrund des Streits
Die KMK sucht seit Jahren nach einem einheitlichen Einschulungstest für Kita- und Grundschulkinder. Statt auf bestehende Angebote zurückzugreifen, beauftragte sie das IQB mit der Entwicklung eines neuen Programms namens „Stark in die Grundschule starten (StarS)“ – Kostenpunkt: rund zehn Millionen Euro. Der Haken: Der Auftrag wurde ohne Ausschreibung vergeben. Die Firma LOGMedia, die mit ihrem Programm eduLOG bereits ein fertiges und erprobtes System anbietet, fühlte sich übergangen und zog vor die Vergabekammer.
Entscheidung der Vergabekammer
Die Vergabekammer Berlin gab dem Einspruch statt. Sie urteilte, dass es sich bei dem Projekt nicht um Grundlagenforschung handle, sondern um einen Beschaffungsauftrag, der öffentlich ausgeschrieben werden müsse. Der Vertrag mit dem IQB sei daher unwirksam. LOGMedia müsse die Chance erhalten, sein Programm eduLOG bundesweit an Schulen einzuführen.
Erfolgsgeschichte eduLOG
eduLOG wird bereits erfolgreich an Kitas und Grundschulen in Hagen und Krefeld (NRW) eingesetzt. Schulleiter und Pädagogen sind begeistert. Daniela Scheuermann, Rektorin der Astrid-Lindgren-Grundschule in Hagen, sagt: „Ich möchte niemals die Erkenntnisse missen, die ich jetzt schon über die Kinder mittels eduLOG gewonnen habe.“ Prof. Monika Kil von der Universität Krems bezeichnet das Programm als „Quantensprung in der Feststellung von Basiskompetenzen“. Johannes Winters, Leiter der Josefschule in Krefeld, lobt: „EduLOG hilft sehr dabei, die Kooperation mit Kitas zu verbessern, weil wir konkrete Hinweise geben können, welches Kind wo Förderung benötigt.“
Funktionsweise von eduLOG
Das Programm ermöglicht es Kindern, spielerisch verschiedene Aufgaben am Bildschirm zu lösen. Dabei werden individuelle Defizite in Bereichen wie Sprach- oder Bilderkennung erkannt. Lehrer, Eltern, Schulleiter und Bildungspolitiker können die Lernentwicklung einzelner Kinder, ganzer Klassen und Schulen sowie Schwächen in Kommunen oder Regionen nachvollziehen und gezielt Maßnahmen ergreifen. Zudem lassen sich frühzeitig medizinische Probleme aufzeigen, sodass Eltern und Lehrer reagieren und das Kind untersuchen lassen können.
Reaktionen der Beteiligten
Die KMK hat sich bisher nicht zu dem Beschluss geäußert. Das Verfahren liegt nun nach einer Beschwerde beim Berliner Kammergericht. Das IQB forscht unterdessen weiter an den „Grundlagen“ zur Digitalisierung von Einschulungs- und Lernfortschrittstests – unter Ausschluss bereits entwickelter Tools wie eduLOG. Weder KMK noch IQB wollten sich auf Anfrage zu dem Rüffel der Vergabe-Richter äußern.
Rechtliche Winkelzüge
Bemerkenswert ist ein Einspruch der KMK-Anwälte: Sie behaupten, der Beschluss der Berliner Richter sei ungültig, weil die KMK „weder eine juristische Person des öffentlichen noch des privaten Rechts“ sei und keine „eigene Rechtspersönlichkeit“ besitze. Dies ist seltsam, denn die Vollmacht für die Anwaltskanzlei wurde im Februar von Anna Stolz – als Präsidentin der Kultusministerkonferenz – unterschrieben.



