Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 treten nur noch 17 Parteien mit eigenen Listen an – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zur Wiederholungswahl 2023, als 33 Parteien konkurrierten. Das gab das Landeswahlamt bekannt.
Deutlicher Rückgang der Kandidaturen
Von den 17 zugelassenen Parteien treten 12 mit Landeslisten und fünf mit Bezirkslisten an. Bei der Wiederholungswahl 2023, die aufgrund schwerer Wahlfehler bei der ursprünglichen Wahl 2021 notwendig geworden war, waren es noch 26 Landeslisten und sieben Bezirkslisten. Die Zahl der antretenden Parteien hat sich damit nahezu halbiert.
Der Landeswahlausschuss ließ die 12 Landeslisten zu, darunter die von Grünen, AfD, FDP und BSW. Über die Bezirkslisten, zu denen unter anderem die von CDU, SPD und Linke gehören, entschieden die Bezirkswahlausschüsse.
Zweitstimmen entscheiden über Sitzverteilung
Mit Landes- und Bezirkslisten werben die Parteien um die Zweitstimmen der Wähler, die maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus sind. In Berlin können die Parteien selbst wählen, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit getrennten Bezirkslisten antreten. Die Zweitstimme bestimmt die Stärke der Fraktionen im Parlament.
„Die Reduzierung der antretenden Parteien könnte den Stimmzettel übersichtlicher machen“, so ein Sprecher des Landeswahlleiters. Dennoch bleibt das Wahlangebot vielfältig: Neben den etablierten Parteien sind auch kleinere Gruppierungen vertreten, die teils nur in einzelnen Bezirken kandidieren.



