Zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 20. September 2026 haben 21 Parteien fristgerecht ihre Landes- oder Bezirkslisten beim Landeswahlamt eingereicht. Die Frist endete am Dienstag um 18.00 Uhr. Im Vergleich zur Wiederholungswahl 2023, die aufgrund schwerer Wahlfehler nötig wurde, ist die Zahl der teilnehmenden Parteien deutlich gesunken. Damals hatten noch 34 Parteien Listen eingereicht.
Prüfung der Wahlvorschläge beginnt
Die eingegangenen Unterlagen werden nun vom Landeswahlamt und den Bezirkswahlämtern geprüft. Besonders im Fokus stehen die Unterstützerunterschriften, die von Parteien vorgelegt werden müssen, die weder im Abgeordnetenhaus noch im Bundestag vertreten sind. Die Bezirkswahlausschüsse sollen am 22. Juli über die Zulassung der Bezirkslisten entscheiden, der Landeswahlausschuss am 24. Juli über die Landeslisten.
Landes- und Bezirkslisten im Vergleich
Mit beiden Listenarten konkurrieren die Parteien um die Zweitstimmen, die für die Sitzverteilung im Parlament entscheidend sind. In Berlin können die Parteien wählen, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit getrennten Bezirkslisten antreten. Die SPD und die CDU haben sich für Bezirkslisten entschieden, während Die Linke, die Grünen und die AfD mit Landeslisten ins Rennen gehen.
Die Wahl am 20. September wird die zweite reguläre Wahl nach der umstrittenen Wiederholungswahl 2023 sein, die aufgrund von Pannen bei der ursprünglichen Wahl 2021 notwendig wurde.



