Berlin-Wahl 2026: Anmeldefrist bis 20. Juni – sonst kein Kreuz
Berlin-Wahl 2026: Letzte Chance zur Anmeldung bis 20. Juni

Berlin. Wer bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 mitbestimmen möchte, muss eine wichtige Formalie einhalten: die rechtzeitige Anmeldung des Wohnsitzes. Die Landeswahlleitung erinnert daran, dass die Frist zur Anmeldung am 20. Juni 2026 endet. Nur wer bis zu diesem Datum offiziell in Berlin gemeldet ist, darf am 26. September 2026 seine Stimme abgeben.

Dreimonatsfrist für Wahlberechtigte

Um an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sein. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung; bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung maßgeblich.

Anmeldung in jedem Bürgeramt möglich

Die Landeswahlleitung weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz in jedem Berliner Bürgeramt anmelden können – unabhängig vom Wohnbezirk. Wer zuvor bereits in Deutschland gewohnt hat, kann auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen. Dies erleichtert den Prozess für viele Wahlberechtigte erheblich.

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Wahlberechtigte: Wer darf wählen?

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen Deutsche ab 16 Jahren teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind zudem Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die Landeswahlleitung empfiehlt, sich frühzeitig zu informieren und die Anmeldung nicht auf den letzten Tag zu verschieben.

Weitere Informationen zur Berlin-Wahl 2026, zu den Kandidaten und zu den Wahlbezirken finden Interessierte auf der offiziellen Website der Landeswahlleitung.

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