Briefwahl zur Berlin-Wahl: Unterlagen jetzt beantragbar
Briefwahl zur Berlin-Wahl: Unterlagen jetzt beantragbar

Berlinerinnen und Berliner können bereits jetzt die Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen beantragen. Der Versand der Unterlagen beginnt jedoch erst am 10. August, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf dpa-Anfrage mitteilte. „Erst muss das Wählerverzeichnis erstellt sein“, erklärte Bröchler. Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 7. August. Ab dem 10. August werden dann die Wahlbenachrichtigungen verschickt und die Briefwahlunterlagen an diejenigen, die bereits einen Antrag gestellt haben, versendet.

Steigender Trend zur Briefwahl

Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler ist in den vergangenen zehn Jahren bundesweit und auch in Berlin deutlich gestiegen. „Ich rechne diesmal mit einem Anteil um 45 Prozent“, sagte Bröchler. „Briefwahl ist immer weniger die Ausnahme und wird immer mehr der Regelfall.“ Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Briefwahl als bequeme Alternative zur Urnenwahl.

Für die diesjährige Abgeordnetenhauswahl gibt es in Berlin erstmals nur einen Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme, nicht mehr zwei wie bisher. Dies vereinfacht den Wahlvorgang für die Briefwähler.

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Beantragung der Briefwahlunterlagen

Eine berlinweite zentrale Stelle für das Beantragen der Briefwahl gibt es nicht. Zuständig sind jeweils die Bezirke. Die Briefwahlunterlagen werden durch das zuständige Bezirkswahlamt ausgestellt. Die Adressen der Bezirkswahlämter finden sich auf den Websites der Bezirksämter. Zu den Unterlagen gehören nach Angaben der Landeswahlleitung ein Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.

Anträge auf Briefwahl können nicht telefonisch gestellt werden. Möglich ist die Beantragung ab sofort per Post und ab dem 10. August auch per E-Mail oder persönlich in einer Briefwahlstelle des Bezirks. Im Antrag müssen der Name und Vorname, das Geburtsdatum, die Adresse in Berlin und bei Bedarf die Anschrift angegeben werden, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls diese von der Meldeadresse abweicht. Anträge per Post müssen unterschrieben werden.

Fristen und Rücksendung

Ein Briefwahlantrag findet sich außerdem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Durch einen QR-Code können die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt werden. Grundsätzlich können Briefwahlanträge bis zum 18. September (15.00 Uhr) gestellt werden, dem Freitag vor der Wahl. Entscheidend ist jedoch, dass die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln am Wahltag, dem 20. September, bis 18.00 Uhr tatsächlich beim Bezirkswahlamt eingetroffen sind.

Wer die Unterlagen per Post zurückschickt, sollte dies spätestens am 17. September tun, empfahl Bröchler. Die Teilnahme an der Briefwahl ist auch in einer Briefwahlstelle vor Ort möglich – dann entfällt der Unsicherheitsfaktor der Postzustellung. Wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig ankommt und gültig ist.

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