Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Grund sind die strengen Vorschriften für Handwerker, die nach Ansicht der Brüsseler Behörde gegen EU-Recht verstoßen könnten. Konkret geht es um die Regelungen in der Handwerksordnung, die bestimmte Tätigkeiten nur Meistern oder gleichgestellten Fachkräften erlauben.
EU sieht Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit
Die Kommission argumentiert, dass diese Regelungen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union unverhältnismäßig einschränken. Sie fordert NRW auf, die Vorschriften zu lockern. Betroffen sind unter anderem Berufe wie Fliesenleger, Raumausstatter oder Schornsteinfeger. Die EU hatte bereits in der Vergangenheit ähnliche Verfahren gegen andere Bundesländer angestrengt.
NRW verteidigt Meisterpflicht
Die Landesregierung in Düsseldorf hält an der Meisterpflicht fest. Sie sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Verbraucherschutz. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass man die Bedenken der EU ernst nehme, aber die Regelungen für notwendig halte. Man werde nun die geforderten Stellungnahmen abgeben und das Gespräch mit der Kommission suchen.
Das Verfahren könnte weitreichende Folgen haben. Sollte die EU-Kommission recht bekommen, müsste NRW seine Handwerksordnung ändern. Dies wäre ein Eingriff in die deutsche Tradition der Meisterpflicht, die seit Jahrhunderten das Handwerk prägt. Kritiker der Meisterpflicht begrüßen das Verfahren hingegen. Sie argumentieren, dass die Regeln den Markteintritt für junge Unternehmer erschweren und den Wettbewerb behindern.
Reaktionen aus der Wirtschaft
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigte sich besorgt. Präsident Jörg Dittrich warnte vor einer „Aushöhlung“ der Qualitätsstandards. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) hingegen sehen die Entwicklung differenzierter. Sie fordern eine Modernisierung der Regeln, ohne die Qualität zu gefährden. Auch die Verbraucherzentrale NRW äußerte sich: Sie erwarte, dass die Rechte der Verbraucher gewahrt bleiben.
Das Vertragsverletzungsverfahren ist der erste Schritt. NRW hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Danach könnte die Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. Ein Urteil wäre in diesem Fall für alle EU-Mitgliedstaaten bindend. Die Entscheidung in Brüssel wird mit Spannung erwartet, da sie Signalwirkung für andere Bundesländer haben könnte.



