In Berlin und Brandenburg wird bei hohen Temperaturen nicht automatisch Hitzefrei gewährt. Stattdessen obliegt die Entscheidung über verkürzten Unterricht oder Unterrichtsausfälle den jeweiligen Schulleitungen. Dies gab das Brandenburger Bildungsministerium bekannt.
Regelungen für die Klassenstufen 1 bis 10
Für die Klassenstufen 1 bis 10 in Brandenburg ist grundsätzlich ein kürzerer Unterricht möglich. Entscheidend sind die Bedingungen vor Ort, insbesondere die Temperaturen in den Klassenzimmern. Laut der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift für Schulen gilt: „Werden um 10.00 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12.00 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist.“ Neben einem kompletten Ausfall sind auch verkürzte Schulstunden denkbar.
Oberschule: Keine Klausuren bei extremer Hitze
Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 soll der Unterricht in Brandenburg dagegen normal stattfinden. Allerdings betont das Ministerium: „Klausuren und schriftliche Prüfungen sind so zu legen, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.“ Auch in Berlin werden Schülerinnen und Schüler bei Hitze nicht automatisch nach Hause geschickt. Die Bildungsverwaltung argumentiert, dass grundsätzlich die Schulpflicht gilt und ein Ausfall die Ausnahme sein sollte. Daher gibt es kein pauschales Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur mehr.
Berlin setzt auf kürzere Schulstunden
Ein Sprecher der Berliner Verwaltung erklärte: „Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden entscheiden. Nur wenn das nicht möglich ist, kann der Unterricht nach Entscheidung der Schulleitung ausnahmsweise ausfallen.“ Zudem soll das Betreuungsangebot für Kinder an den Schulen in Berlin und Brandenburg auch an sehr heißen Tagen aufrechterhalten bleiben. Dies gilt auch für das übliche Mittagessen, bei dem kühle Getränke zur Verfügung gestellt werden, so die Berliner Bildungsverwaltung.



