Kölner Dom: Eintrittsgebühr von 12 Euro ab Juli 2025
Kölner Dom: Eintrittsgebühr von 12 Euro ab Juli

Der Kölner Dom, eines der bekanntesten Wahrzeichen Deutschlands und UNESCO-Weltkulturerbe, führt ab Juli 2025 eine Eintrittsgebühr für touristische Besucher ein. Wie das Domkapitel am Dienstag mitteilte, wird der Zugang zum Innenraum dann nur noch mit einem Ticket möglich sein. Die Gebühr beträgt zwölf Euro pro Person, ermäßigt sechs Euro. Hintergrund sind die stetig steigenden Erhaltungskosten für das gotische Meisterwerk.

Gründe für die neue Gebühr

Domrendant Clemens van de Ven erläuterte die finanzielle Notwendigkeit: „Der Dom kostet Geld, der Dom braucht viel Geld. Pro Tag fallen rund 44.000 Euro für Unterhalt und Instandsetzung an. Da ist der Eintrittspreis von zwölf Euro mehr als willkommen.“ Die Einnahmen sollen direkt in die Erhaltung des Bauwerks fließen, das jährlich etwa sechs Millionen Besucher anzieht.

Ausnahmen und Ermäßigungen

Der Eintritt zu Gottesdiensten bleibt selbstverständlich kostenfrei. Auch Kinder bis einschließlich 13 Jahren haben weiterhin freien Zugang. Eine ermäßigte Gebühr von sechs Euro gilt für Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende sowie Menschen mit Schwerbehinderung inklusive einer Begleitperson. Darüber hinaus sind einzelne kostenfreie Besuchszeiten geplant, etwa an kirchlichen Feiertagen und ausgewählten Aktionstagen.

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Dompropst Guido Assmann betonte die soziale Verträglichkeit der Regelung: „Wir haben das abgewogen. Zwölf Euro – ich glaube, das ist verträglich in dem Gesamtgefüge.“ Er verwies auf die freien Zugänge für bestimmte Gruppen und die Ermäßigungen. In Deutschland sind die meisten Kirchen zwar frei zugänglich, doch es gibt Ausnahmen wie den Berliner Dom, der 15 Euro Eintritt verlangt. International sind Eintrittsgelder für bedeutende Kirchen ohnehin üblich.

Bedeutung des Doms

Der Kölner Dom zählt zu den weltweit bekanntesten katholischen Kirchen und beherbergt die Reliquien der Heiligen Drei Könige. Mit rund sechs Millionen Besuchern jährlich ist er eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. Die neue Regelung tritt ab Juli 2025 in Kraft und soll dazu beitragen, das Bauwerk für künftige Generationen zu erhalten.

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