In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben 140 von 396 Kommunen die Grundsteuer für das Jahr 2026 erhöht. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Bundes der Steuerzahler hervor. Besonders starke Anstiege verzeichnen Vettweiß (plus 377 Punkte), Dinslaken (350 Punkte) und Bergkamen (325 Punkte). Die Steigerungsraten liegen teilweise bei über 50 Prozent. Betroffen sind auch Großstädte wie Köln, Mülheim an der Ruhr, Hagen und Neuss.
Mieter tragen die Last mit
Die Grundsteuer betrifft nicht nur Eigentümer, sondern wird bei vermieteten Objekten in der Regel auf die Mieter umgelegt. Diese erhalten die Erhöhung mit der Nebenkostenabrechnung des Folgejahres. „Die kommunale Finanzkrise ist real, und die Menschen vor Ort bekommen das zu spüren“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. „Die Tendenz, dass dieser staatlich beeinflusste Teil der Miete besonders stark steigt, verfestigt sich.“ Weitere Erhöhungen seien in den kommenden Jahren zu befürchten.
Nur drei Kommunen senken den Hebesatz
Lediglich Borgholzhausen (minus 34 Punkte), Büren (minus 9 Punkte) und Ahlen (minus 1 Punkt) haben den Hebesatz gesenkt. Diese drei Kommunen haben zusammen knapp 100.000 Einwohner. Der Durchschnittshebesatz in NRW liegt bei 764 Punkten – dem höchsten Wert unter den Flächenländern. Die höchsten Hebesätze haben Alsdorf (1240 Punkte), Nideggen (1200 Punkte) und Lüdenscheid (1190 Punkte). 25 Städte und Gemeinden mit einheitlichen Hebesätzen überschreiten die 1000-Punkte-Marke.
Differenzierte Hebesätze vor Gericht
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind 53 Kommunen von differenzierten Hebesätzen zum einheitlichen System zurückgekehrt. „Gerade in diesen Städten und Gemeinden wird Wohnen teurer, da die zuvor tendenziell entlastenden differenzierten Sätze für Wohngrundstücke nun hinfällig sind“, so der Bund der Steuerzahler. Das Gericht hatte moniert, dass die kommunalen Satzungen nicht ausreichend begründet seien. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf kippte die unterschiedlichen Sätze der Stadt Hilden wegen fehlender korrekter Abgrenzung.
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
Mehrere Verfahren zur Grundsteuer sind nun am Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig. Gerichtspräsident Carsten Günther kündigte auf der Jahrespressekonferenz im März an, dass noch in diesem Jahr verhandelt werden soll. Der Bund der Steuerzahler fordert Bund und Land auf, „endlich für eine sinnvolle Aufgabenverteilung und eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen“ und ständig erhöhte Standards zurückzuschrauben. Steuererhöhungen dürften keine Dauerlösung für strukturelle Probleme sein.



