Die grüne Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick (53) hat mit 2,7 Millionen Euro die höchsten Nebeneinkünfte aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag gemeldet. Dies geht aus einer Auswertung von „Abgeordnetenwatch“ hervor. Die Summe stammt aus Gewinnausschüttungen von Unternehmen, die am Technologiekonzern Voith beteiligt sind. Nick hat die Anteile geerbt.
Abstand zur Konkurrenz
Nicks Nebeneinkünfte sind mehr als doppelt so hoch wie die der nächsten vier Abgeordneten zusammen. Insgesamt haben 232 Bundestagsmitglieder Nebeneinkünfte oder geldwerte Vorteile gemeldet, die sich auf eine Gesamtsumme von 10,6 Millionen Euro belaufen. Ophelia Nick allein vereint damit rund ein Viertel dieser Summe auf sich.
Erbin und Nichte von Otto Schily
Nick ist mütterlicherseits Erbin des Technologiekonzerns Voith, der rund 20.000 Mitarbeiter beschäftigt und einen Umsatz von 4,8 Milliarden Euro erzielt. Seit 2017 sitzt sie im Aufsichtsrat des Familienunternehmens. Die Grünen-Politikerin ist seit 2021 im Bundestag und rückte in der aktuellen Wahlperiode über die Landesliste ins Parlament ein. Zudem ist sie väterlicherseits mit dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily (93, SPD) verwandt – sie ist seine Nichte.
Die weiteren Spitzenverdiener
Auf Platz zwei der Liste der höchsten Nebeneinkünfte liegt Alexander Engelhard (53, CSU) mit rund 1,5 Millionen Euro. Diese Einkünfte erwirtschaftet er nicht in Berlin, sondern mit seiner Bio-Getreidemühle im ländlichen Raum. Den dritten Platz belegt Sebastian Maack (57, AfD) mit 439.000 Euro, die aus einem kleinteiligen Immobilienimperium mit 72 Vermietungen stammen. Fritz Güntzler (60, CDU) folgt auf Platz vier mit 425.000 Euro aus Gewinnausschüttungen von zwei Steuerberatungskanzleien sowie seiner Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Enrico Komning (57, AfD) komplettiert die Top 5 mit 345.000 Euro aus anwaltlicher Tätigkeit für 80 Mandanten.
Offenlegungspflichten und Sanktionen
Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen ab fünf Prozent offenlegen und haben dafür drei Monate Zeit. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten kann die Bundestagspräsidentin ein Ordnungsgeld von bis zu 70.000 Euro verhängen. Die hohen Nebeneinkünfte von Ophelia Nick zeigen einmal mehr die Diskrepanz zwischen den Einkommensquellen der Abgeordneten und werfen Fragen zur Transparenz auf.



