Was ist eine Senatsverwaltung?
Die Senatsverwaltungen sind die obersten Behörden des Landes Berlin und entsprechen den Ministerien anderer Bundesländer. Da Berlin gleichzeitig Stadt und Bundesland ist, übernehmen die Senatsverwaltungen sowohl kommunale als auch staatliche Aufgaben. An der Spitze jeder Senatsverwaltung steht ein Senator oder eine Senatorin, die dem Berliner Senat, also der Landesregierung, angehört.
Aufgaben der Senatsverwaltungen
Die Senatsverwaltungen sind in ihrem jeweiligen Bereich zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der Landespolitik, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Verkehr oder Finanzen. Sie beaufsichtigen die ihnen unterstellten Behörden und verwalten den Haushalt ihres jeweiligen Geschäftsbereichs.
Liste aller Senatsverwaltungen in Berlin
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Senatsverwaltung für Finanzen
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport (abgekürzt: SenInnSport)
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Der Regierende Bürgermeister von Berlin wird durch die Senatskanzlei unterstützt, die ebenfalls eine zentrale Rolle in der Landesregierung spielt.



