Der ehemalige CDU-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind durch eine Leihmutter in den USA Eltern geworden. Spahn selbst sagte gegenüber BILD: „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm.“ In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, weshalb viele Paare ins Ausland ausweichen. Die häufigsten Ziele sind die USA, Kanada und Georgien. Die Kosten können bis zu 200.000 Euro betragen.
Der Ablauf einer Leihmutterschaft im Ausland
Der Prozess beginnt in der Regel mit der Konsultation eines deutschen Anwalts für internationales Familienrecht. Dabei wird geklärt, wer nach deutschem Recht als Mutter oder Vater gilt, ob die ausländische Geburtsurkunde anerkannt wird und ob eine Adoption erforderlich ist. Anschließend suchen die Wunscheltern eine Agentur, die Kontakt zu lizenzierten Kinderwunschkliniken in den USA herstellt. Geregelt werden müssen unter anderem Kosten, medizinische Standards, Versicherung der Leihmutter, psychologische Beratung und Rücktrittsrechte. Nach Vertragsabschluss wird ein Embryo im Labor erzeugt und der Leihmutter eingesetzt. Nach der Geburt übergibt sie das Kind an die Wunscheltern.
Rechtliche Fallstricke und die Rolle des Bundesgerichtshofs
Das Verfahren ist kompliziert und umstritten, da unterschiedliche Rechtssysteme aufeinandertreffen. In den USA gelten andere Regelungen als in Deutschland. Laut § 1591 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist stets die Leihmutter die rechtliche Mutter. Der genetische Vater von Spahns Sohn ist Daniel Funke. In der Regel muss der nichtleibliche Vater das Kind adoptieren, doch es gibt Ausnahmen. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass zwei deutsche Männer, die ein Kind von einer Leihmutter in Kalifornien bekommen hatten, beide als Eltern anerkannt wurden, obwohl nur einer der biologische Vater war. Eine Adoption war daher nicht erforderlich. In US-Bundesstaaten wie Kalifornien und New Jersey sind sogenannte Pre-Birth-Orders möglich, die die rechtlichen Eltern schon vor der Geburt festlegen. Was im Fall von Spahn und Funke gilt, ist nicht bekannt.
Staatsbürgerschaft des Kindes
Das Baby von Spahn und Funke ist in den USA geboren und erhält dadurch die US-Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortsprinzip. Das US-Außenministerium bestätigt, dass die Staatsangehörigkeit auch gilt, wenn die Eltern nur vorübergehend oder ohne regulären Status im Land sind. Da mindestens ein Elternteil deutsch ist, erwirbt das Kind zudem die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt, so das Bundesverwaltungsamt.
Rechte der Leihmütter und das globale Geschäft
Die Rechte von Leihmüttern variieren je nach Land. In demokratischen Rechtsstaaten haben Leihmütter das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper. In vielen US-Bundesstaaten können sie ihre Elternrechte jedoch bereits vor der Geburt durch Vertrag und Gerichtsbeschluss abgeben. Ein Fall aus Kanada zeigt die rechtlichen Schwierigkeiten: Ein Paar verklagte seine Leihmutter auf 600.000 Dollar, weil sie eine Abtreibung verweigerte, nachdem beim ungeborenen Kind eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und ein kleiner Herzfehler festgestellt wurden. Die Leihmutter argumentierte, sie hätte nur abgetrieben, wenn das Baby kaum überlebensfähig gewesen wäre. Das Kind ist inzwischen zwei Jahre alt und wurde operiert.
Leihmutterschaft ist ein globales Milliardengeschäft. Nach einem Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurde der weltweite Markt 2023 auf rund 15 Milliarden US-Dollar geschätzt. Den größten Teil der Zahlungen erhalten nicht die Leihmütter selbst, sondern Agenturen, Kliniken und Anwälte. Die UN berichtet, dass Leihmütter häufig nur 10 bis 27,5 Prozent der Gesamtsumme erhalten. Das Geschäft läuft vor allem in den USA, wo es am teuersten, aber auch am klarsten geregelt ist. Georgien ist ein wichtiger Ausweichmarkt für die Ukraine geworden, da der Krieg das dortige Leihmutterschaftsgeschäft gestört hat. Zunehmend beliebt sind Mexiko und Kolumbien. In Europa ist Griechenland ein Sonderfall: Dort ist Leihmutterschaft unter engen Voraussetzungen möglich, aber kein freier Massenmarkt.



