Veteranentag in Berlin: Diese Bereiche sind am 21. Juni gesperrt
Veteranentag in Berlin: Sperrungen am 21. Juni

Allgemeinverfügung Veteranentag in Berlin am 21. Juni – Diese Bereiche sind gesperrt

Berlin. Mit einer Zentralveranstaltung am Platz der Republik findet am Sonntag der Veteranentag statt. Die Polizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen. 17.06.2026, 17:23 Uhr

Beim ersten Veteranentag im vergangenen Jahr spielte die Big Band der Bundeswehr auf. © FUNKE Foto Services | Jörg Carstensen

Am 21. Juni findet zum zweiten Mal der Nationale Veteranentag statt. Er würdigt die Leistungen aller ehemaligen und aktiven Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und beruht auf einem Beschluss des Deutschen Bundestags im April 2024. Rund um den Platz der Republik wird es ein umfangreiches Programm mit Musik und weiteren Veranstaltungen geben. Parallel lädt die Bundesregierung an diesem Wochenende zum Tag der offenen Tür ein. Bürgerinnen und Bürger können Ministerinnen und Minister persönlich treffen und einen Blick hinter die Kulissen der Bundespolitik werfen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, vor Ort zu sein.

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Die Berliner Polizei hat für Sonntag, 21. Juni, eine Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter anderem folgende Bereiche:

Sperrungen rund um das Kanzleramt: Diese Straßen sind betroffen

  • Ludwig-Erhard-Ufer bis zur Wasserbegrenzung
  • Spreebogenpark
  • Otto-von-Bismarck-Allee sowie Adele-Schreiber-Krieger-Straße zwischen Willy-Brandt-Straße und Luisenstraße
  • Konrad-Adenauer-Straße zwischen Otto-von-Bismarck-Allee und Paul-Löbe-Allee
  • Westseitige Häuserflucht sowie Grünflächen- und Wasserbegrenzung (Marschallbrücke) der Luisenstraße sowie Wilhelmstraße, zwischen Otto-von-Bismarck-Allee und Dorotheenstraße (ausschließlich westlicher Gehweg)
  • Annemarie-Renger-Straße zwischen Otto-von-Bismarck-Allee und Paul-Löbe-Allee einschließlich des Vorplatzes am Bundeskanzleramt
  • Forum vor dem Bundeskanzleramt
  • Platz der Republik
  • Paul-Löbe-Allee zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Heinrich-von-Gagern-Straße
  • Heinrich-von-Gagern-Straße zwischen Scheidemannstraße und Willy-Brandt-Straße sowie Otto-von-Bismarck-Allee
  • Dorotheenstraße zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße
  • Scheidemannstraße zwischen Ebertstraße und Yitzhak-Rabin-Straße/Heinrich-von-Gagern-Straße
  • Teilstück der Ebertstraße, zwischen Scheidemannstraße/Dorotheenstraße und Platz des 18. März
  • Grünfläche im Tiergarten zwischen Scheidemannstraße, Ebertstraße und einschließlich Simsonweg

Autofahrer werden gebeten, die genannten Bereiche weiträumig zu umfahren. Berechtigte Personen müssen ihr Personaldokument sowie ihren Dienst- oder Betriebsausweis als Legitimation mit sich führen. Die Nutzung öffentlicher Flächen für Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel ist in den definierten Bereichen nicht gestattet.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gemäß StVO), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern, allen Arten von elektrobetriebenen Fahrzeugen oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter, etc.) ist laut Polizei in diesem Bereich und den festgeschriebenen Zeiten untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände müssen in den genannten Zeiträumen vom Gemeingebrauch öffentlicher Flächen der bezeichneten Bereiche entfernt werden.

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