Urteil des Amtsgerichts Berlin: 500 Euro Entschädigung nach diskriminierender Polizeikontrolle
Das Land Berlin muss einem Mann 500 Euro Entschädigung zahlen, weil Polizisten ihn im Januar 2023 diskriminierend kontrolliert haben. Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass die Beamten bei der Kontrolle einen rassistischen Hintergrund hatten. Das Urteil erging auf Grundlage des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes, das seit 2020 in Kraft ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte das Rechtsmagazin „LTO“ über den Fall berichtet.
Der Vorfall im Januar 2023
Der Fall ereignete sich auf dem RAW-Gelände, das als kriminalitätsbelasteter Ort bekannt ist. Polizisten beobachteten dort einen mutmaßlichen Drogenverkauf und kontrollierten zwei der drei Beteiligten. Am Boden fanden sie ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz, das sie jedoch niemandem zuordnen konnten. Sie verdächtigten den dritten Beteiligten, der entkommen konnte. Die Beamten beschrieben diesen vor Gericht als „eine dunkelhäutige, männliche Person mit dunkler (Kapuzen)jacke mit einer ›Rastafrisur‹“.
Die Kontrolle im Imbiss
Bei der Suche nach dem mutmaßlichen Drogendealer kontrollierten die Polizisten in einem Imbiss einen schwarzen Mann mit dunkler Kapuzenjacke, aber mit Kurzhaarfrisur. Sie verlangten seinen Ausweis. Der Betroffene fragte nach dem Grund für die Kontrolle. Als die Beamten den Hintergrund erklärten, wies der Mann darauf hin, dass die Täterbeschreibung nicht auf ihn zutreffe. Letztlich gab er den Ausweis heraus. Die Beamten führten eine Datenabfrage in ihrer Polizeidatenbank durch, die jedoch keinen Treffer ergab.
Das Urteil des Gerichts
Der Mann zog später vor Gericht und hatte größtenteils Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass es „überwiegend wahrscheinlich“ sei, dass die Beamten „dem Merkmal der Hautfarbe“ im Rahmen des Abgleichs mit der Täterbeschreibung ein dominierendes Gewicht beigemessen hätten. Allerdings sah das Gericht lediglich in der Datenabfrage eine unzulässige Diskriminierung. Die vorgelagerte Identitätsfeststellung war demnach gerade noch verhältnismäßig.



