Bertelsmann-Studie: Viele Kinder verpassen Teilhabegelder
Bertelsmann-Studie: Viele Kinder verpassen Teilhabegelder

Mehr als acht von zehn Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Grundsicherung beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Das geht aus einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Stiftung kritisiert, dass die Gelder aufgrund komplizierter Antragsverfahren und geringer Beträge oft nicht abgerufen werden.

Nur 18 Prozent der 6- bis 15-Jährigen nutzen die Leistung

Den Berechnungen zufolge nehmen von den 6- bis unter 15-Jährigen nur rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sei der Abruf noch geringer. Die Autoren beklagen zudem, dass wegen mangelnder Daten nicht bekannt sei, wie viele Kinder aus Familien mit Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezug die Leistungen erhalten.

Schulbedarf und Mittagessen: Jedes fünfte Kind geht leer aus

Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut Analyse 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern Grundsicherung beziehen. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das gemeinsame Mittagessen in der Schule nutzen nur 37 Prozent der Berechtigten.

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Starke regionale Unterschiede beim Abruf

Die Autoren bemängeln, dass der Abruf der Gelder stark vom Wohnort abhängt. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur etwa jeden zehnten Anspruchsberechtigten.

„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistungen zu beantragen.

Stiftung fordert Bürokratieabbau

Die Bertelsmann-Stiftung fordert daher, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt werden, um Bürokratie abzubauen. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Das Bildungs- und Teilhabepaket war 2011 von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP eingeführt worden, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Es umfasst unter anderem die Teilnahme an Ausflügen, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht und Ferienfreizeiten.

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