Der mutmaßliche Todesfahrer des Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, Abdul B., befand sich nach seiner Haftentlassung im Mai in der sogenannten Clearing-Phase eines Deradikalisierungsprogramms. Wie Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des Violence Prevention Network (VPN), dem „Spiegel“ bestätigte, sollte der 20-Jährige nach zwei Vorgesprächen möglicherweise in das Programm aufgenommen werden. Die Sozialarbeiter der Organisation, die seit Jahren radikalisierte Straftäter betreut, hatten bei den Treffen jedoch „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ festgestellt, betonte Mücke im ARD-„Brennpunkt“.
Abdul B. zeigte sich „freundlich und angepasst“
Die Gespräche mit Abdul B. fanden am 15. Juni und am 8. Juli statt, also rund sechs Wochen vor der Tat am Brandenburger Tor. Nach Schilderung von Thomas Mücke hinterließ der junge Mann bei den Betreuern einen „sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“. Er sei „freundlich, nichtssagend, angepasst“ aufgetreten. Dennoch hätten die Mitarbeiter Zweifel gehabt, ob eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm sinnvoll sei. „Es braucht eine gewisse Problemeinsicht“, erklärte Mücke, „sonst kommt man nicht an diese Personen ran.“ Offenbar fehlte es Abdul B. an der nötigen Einsicht in seine Taten und seine Radikalität.
Vorbewährung als Auflage des Jugendgerichts
Abdul B. war im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – allerdings zur „Vorbewährung“, einer Besonderheit des Jugendstrafrechts. Als Auflage musste er sich auf die Betreuung durch das Violence Prevention Network einlassen. Die Organisation sollte prüfen, ob eine dauerhafte Deradikalisierung möglich ist. Ein drittes und entscheidendes Gespräch war für die Woche nach der Tat geplant. Dazu kam es nicht mehr, weil Abdul B. mutmaßlich am 25. Juli mit einem Mietwagen in die Menschenmenge am Brandenburger Tor fuhr und dabei einen CSD-Teilnehmer tötete sowie mehrere Menschen verletzte.
Behördenversagen oder unvermeidbare Entwicklung?
Die Ereignisse werfen erneut Fragen nach möglichem Behördenversagen auf. Trotz der Vorbewährung und der laufenden Clearing-Phase konnte Abdul B. offenbar ungehindert einen Anschlag verüben. Thomas Mücke betonte, dass sein Team bei jedem konkreten Hinweis auf eine Gefahr sofort die Behörden informiert hätte. „Das geringste Anzeichen einer Bedrohungssituation hat es nicht gegeben“, sagte er. Die Sozialarbeiter hätten vielmehr einen unauffälligen, aber verschlossenen jungen Mann erlebt, der keine Bereitschaft zur Selbstreflexion zeigte. Kritiker fragen sich nun, ob das System der Deradikalisierung zu spät greift oder ob die Auflagen nicht ausreichend kontrolliert wurden. Die politische Debatte über die Sicherheitsarchitektur in Berlin ist neu entbrannt, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung von islamistischen Gefährdern.
Deradikalisierung vor dem Scheideweg
Der Fall Abdul B. zeigt die Schwierigkeiten der Extremismusprävention: Radikalisierte Täter geben sich häufig unauffällig, um einer intensiven Betreuung zu entgehen. Thomas Mücke räumte ein, dass die Clearing-Phase nicht ausreichte, um die wahren Absichten des jungen Mannes zu erkennen. „Er war freundlich, aber nichtssagend. Das macht es uns schwer, Zugang zu bekommen“, so Mücke. Nun steht das Violence Prevention Network vor der Aufgabe, aus diesem tragischen Fall zu lernen. Experten fordern schärfere Kriterien für die Aufnahme in Deradikalisierungsprogramme und eine engere Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden. Der Anschlag auf den CSD hat nicht nur das Land erschüttert, sondern auch die Wirksamkeit der Präventionsarbeit infrage gestellt.



