Leihmutterschaft in Deutschland: Pro und Kontra im ethischen Dilemma
Leihmutterschaft: Pro und Kontra im ethischen Dilemma

Die Nachricht, dass CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann mit Hilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden sind, hat eine grundsätzliche Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland ausgelöst. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, sieht dringenden Gesprächsbedarf: „Man sollte diese Debatte führen“, sagte er im Deutschlandfunk. „Und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“

Kinderwunsch als existenzielles Bedürfnis

Für viele Menschen ist der Wunsch nach eigenen Kindern tief verwurzelt. Frister betont, es handle sich nicht um ein „Lifestyle-Problem“, sondern um eine existenzielle Frage, die das Lebensglück bedrohen könne. In Deutschland stehen ungewollt kinderlosen Paaren künstliche Befruchtung und Adoption offen – auch für homosexuelle Ehepaare. Eine Legalisierung der Leihmutterschaft würde diesen einen legalen Weg eröffnen, ihren Traum zu verwirklichen. Der Gesetzgeber könnte dabei strenge Auflagen zum Schutz aller Beteiligten erlassen.

Eine 2024 von der damaligen Ampel-Koalition eingesetzte Kommission zur Reproduktionsmedizin prüfte die Studienlage und stellte fest: „Im Wesentlichen zeigen diese Studien, dass die Kinder nach Leihmutterschaft – ebenso wie die anderen Kinder – insgesamt als wenig auffällig erscheinen.“

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Auslandslösung und ihre Schattenseiten

Derzeit weichen viele Paare ins Ausland aus, wo Leihmutterschaft in US-Bundesstaaten oder der Ukraine erlaubt ist. Die Kosten können enorm sein: Eine Studie aus 2022 bezifferte die Gesamtkosten in den USA auf bis zu 200.000 Dollar (rund 175.000 Euro), in der Ukraine gibt es Angebote ab etwa 50.000 Euro. SPD-Abgeordnete Carmen Wegge kritisiert diesen Trend: „Gerade im Ausland finden Leihmutterschaften häufig in einem rechtlichen Umfeld statt, das Frauen nur unzureichend vor gesundheitlicher und finanzieller Ausbeutung schützt.“

Selbstbestimmung der Frau

Befürworter betonen die Entscheidungsfreiheit der Frau. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte in der „Zeit“: „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Sie will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist.“

Die Reproduktionsmedizin-Kommission empfahl 2024, eine „altruistische“ Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – zu erwägen, mit Schutzmaßnahmen für Leihmutter und Kind. So könnte etwa ein enges Verhältnis zwischen Leihmutter und Wunscheltern vor der Schwangerschaft vorgeschrieben werden. Wegge selbst spricht sich „für die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen auch in Deutschland“ aus.

Gefahr der Ausbeutung und Kommerzialisierung

Kritiker warnen vor einer Kommerzialisierung der Schwangerschaft. Die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil sprach in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von einem „ausbeuterischen System zwischen Kaufeltern und Leihmüttern“ und lehnt den „Kauf von Kindern“ ab. Linken-Politikerin Kathrin Gebel ergänzt: „Unter kapitalistischen Bedingungen droht die Schwangerschaft zur Ware zu werden.“ Da eine Kostenerstattung für Schwangerschaftsausfälle nötig wäre, könnte eine illegale Bezahlung kaum kontrolliert werden, sodass sich nur Wohlhabende Leihmutterschaft leisten könnten.

Medizinische Risiken für Leihmütter

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) weist auf erhöhte Risiken hin, etwa für Frühgeburten und Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung). Letztere tritt meist in der zweiten Schwangerschaftshälfte auf und kann zu Bluthochdruck und Organschäden führen. Barbara Schmalfeldt, 2. Vizepräsidentin der DGGG, betont: „Nach einer Präeklampsie haben Frauen ein lebenslang erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“ Allerdings fehlen Langzeitstudien zur Leihmutterschaft.

Emotionale und rechtliche Fallstricke

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) brachte einen weiteren Aspekt ein: Die starke Bindung, die in neun Monaten Schwangerschaft entstehe, mache es schwer, das Kind nach der Geburt abzugeben. „Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.“

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Rechtlich ist laut Kommissionsbericht von 2024 die Frau, die das Kind zur Welt bringt, die Mutter. Ist die Leihmutter verheiratet, gilt ihr Ehemann als Vater. Ein „Wunschvater“ kann dies nur anfechten, wenn er der genetische Vater ist. Bei unverheirateten Leihmüttern kann der Wunschvater mit ihrer Zustimmung als Elternteil anerkannt werden. Im Streitfall entscheiden Gerichte.