Marina, eine Leserin des Tagesspiegel, ist verunsichert: Sie genießt ihren schönen Altbau-Balkon, doch der Anblick ihrer nackten Nachbarn auf dem gegenüberliegenden Balkon bereitet ihr Unbehagen. In der Kolumne „Nachbarn nackt auf dem Balkon: Müssen wir diese Blöße ertragen?“ gibt Elisabeth Binder Ratschläge, wie man heikle Situationen meistert, ohne dass Verstimmungen entstehen.
Das Problem: Nackte Nachbarn im Blickfeld
Marina berichtet, dass die Nachbarn nebenan und auf der gegenüberliegenden Straßenseite sie beim Essen beobachten können, was sie nicht stört. Doch die Nacktheit der Nachbarn auf dem Balkon empfindet sie als unangenehm. „Zwar können uns die Nachbarn nebenan und auf der gegenüberliegenden Seite der kleinen Straße beim Essen zusehen. Aber das stört uns nicht weiter. Schließlich haben wir nichts zu verbergen“, schreibt sie. Dennoch fragt sie sich, ob sie die Blöße ertragen muss.
Die Lösung: Offene Kommunikation und respektvoller Umgang
Elisabeth Binder empfiehlt, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, jedoch mit Fingerspitzengefühl. „Sprechen Sie die Nachbarn freundlich an, ohne Vorwürfe zu erheben“, rät die Autorin. Ein möglicher Satz sei: „Ich fühle mich etwas unwohl, wenn ich Sie nackt auf dem Balkon sehe. Könnten Sie vielleicht einen Sichtschutz nutzen?“ Wichtig sei, die eigenen Gefühle zu äußern, ohne die Nachbarn zu beschämen. Falls das Gespräch nicht hilft, könne ein Sichtschutz wie eine Hecke oder ein Paravent die Situation entschärfen.
Rechtliche Lage: Nacktheit auf dem Balkon ist meist erlaubt
Grundsätzlich ist Nacktsein auf dem eigenen Balkon in Deutschland erlaubt, solange keine Belästigung vorliegt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 169/12) ist das Sonnenbaden ohne Kleidung auf dem Balkon zulässig, wenn die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung kann etwa bei dauerhafter, provozierender Zurschaustellung vorliegen. In der Regel müssen Nachbarn jedoch hinnehmen, dass andere auf ihrem Balkon nackt sind.
Praktische Tipps für ein harmonisches Miteinander
Die Kolumne schließt mit konkreten Handlungsempfehlungen: Zunächst solle man die Situation akzeptieren, wenn sie nicht gravierend ist. Bei anhaltendem Unbehagen sei ein freundliches Gespräch der beste Weg. Als letzte Möglichkeit könne man den Vermieter einschalten, der auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken könne. „Ziel ist es, die Nachbarschaft nicht zu belasten und gleichzeitig das eigene Wohlbefinden zu schützen“, so Binder.



