Oben ohne in Italien: 100 Euro Strafe für Brasilianerin – Fall vor Gericht
Oben ohne in Italien: 100 Euro Strafe – Fall vor Gericht

Eine 55-jährige Brasilianerin hat in der norditalienischen Kleinstadt Cividale del Friuli eine Geldstrafe von 100 Euro erhalten, weil sie sich oben ohne in der Nähe des Flusses Natisone sonnte. Die Behörden warfen ihr „anstößiges Verhalten gegen die öffentliche Sittlichkeit“ vor. Ihr Anwalt legte Einspruch ein; der Fall wird nun vor dem Friedensrichter verhandelt, eine Entscheidung wird für Februar 2027 erwartet.

Vorfall unter der Brücke

Die Frau hatte sich unterhalb einer Brücke in Cividale del Friuli, einem touristisch stark frequentierten Ort, zum Sonnenbaden niedergelassen. Sie trug lediglich ein Bikini-Unterteil, Oberkörper und Brustbereich waren unbedeckt. Der Bereich war von der Brücke sowie von einer Panorama-Aussichtsplattform aus einsehbar. Laut Bußgeldbescheid habe sie sich in einem „öffentlichen und exponierten Bereich“ aufgehalten und sei von der öffentlichen Straße aus deutlich sichtbar gewesen. Damit habe sie gegen die kommunale Polizeiverordnung zur öffentlichen Sittlichkeit verstoßen.

Verteidigung: Kein anstößiges Verhalten

Die Frau bestreitet ein Fehlverhalten. Ihr Anwalt argumentiert, im Protokoll werde nicht konkret definiert, welche „intimen Körperteile“ gemeint seien. Zudem habe es sich nicht um „anstößiges oder provokatives Verhalten“ gehandelt, sondern um neutrales Sonnenbaden im Rahmen der persönlichen Freiheit. Der Verteidiger verweist auf frühere Urteile von Italiens Oberstem Gericht, in denen Oben-ohne-Sonnenbaden nicht als strafbar bewertet wurde.

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Strenge Kleiderordnung in Italien

Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Verschärfungen der Kleiderordnung in italienischen Städten und Badeorten. In vielen Orten ist es verboten, in Badebekleidung durch das Stadtzentrum zu laufen. Die Strafen werden zunehmend erhöht: In süditalienischen Badeorten wie Eraclea, Favignana, Levanzo, Marettimo und San Vito Lo Capo kosten Verstöße bis zu 150 Euro. In Touristenhochburgen wie Tropea, Scalea und Gallipoli steigen die Strafen auf bis zu 500 Euro. Die Verbote gelten dort nicht nur für Straßen und Plätze, sondern teils auch für Parks, Gärten und öffentliche Verkehrsmittel.

Besondere Regeln an heiligen Stätten

Selbst bei größter Hitze sind entblößte Schultern und Knie im Petersdom in Rom verpönt. Besucher in Spaghetti-Top, Minirock, kurzen Hosen oder knappen Shirts erhalten große weiße Tücher, um sich in der Basilika zu bedecken. An den Ausgängen stehen Wäschecontainer zur Rückgabe bereit. In der ligurischen Nobelortschaft Portofino ist nicht nur Bademode im Ortszentrum untersagt, sondern auch das Essen von Sandwiches auf Bänken oder das Trinken von Bier im Freien – Speisen und Getränke dürfen nur in Bars oder Restaurants verzehrt werden. Am Comer See in Varenna drohen Strafen bis zu 400 Euro für das Laufen in Badebekleidung außerhalb der Strände. Reisegruppen sind auf maximal 25 Personen begrenzt, Lautsprecher verboten, und die Gruppen dürfen den Fußgängerverkehr nicht behindern.

Ausblick

Der Fall der Brasilianerin wird nun vor dem Friedensrichter verhandelt. Eine Entscheidung wird erst für Februar 2027 erwartet. Bis dahin bleibt unklar, ob das Oben-ohne-Sonnenbaden in Italien künftig stärker reguliert wird oder ob die Gerichte die persönliche Freiheit höher gewichten.

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