Teilhabe-Gelder in Hessen: Nur 12,3 Prozent der berechtigten Kinder erreicht
Teilhabe-Gelder in Hessen: Nur 12,3 Prozent erreicht

In Hessen kommt der staatliche Zuschuss für die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nur bei einem Bruchteil der Anspruchsberechtigten an. Wie eine Analyse der Bertelsmann Stiftung ergab, erhalten lediglich 12,3 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Familien Grundsicherung beziehen, den monatlichen Betrag von 15 Euro. Damit liegt Hessen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 18,3 Prozent. Noch geringer ist die Quote bei den 15- bis unter 18-Jährigen: Nur 6,3 Prozent nutzen das Angebot, während es bundesweit 12,1 Prozent sind.

Hintergrund des Bildungs- und Teilhabepakets

Der Teilhabebetrag wurde vor 15 Jahren im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführt, das die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP 2011 beschloss. Es soll den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf von Kindern und Jugendlichen decken, etwa für Ausflüge in Schule und Kita, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. Neben dem monatlichen Teilhabebetrag gibt es auch Zuschüsse für Schulbedarf (195 Euro pro Jahr) und das gemeinsame Mittagessen.

Andere Leistungen werden häufiger genutzt

Die finanzielle Unterstützung für Schulbedarf erreicht in Hessen rund 79 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern Grundsicherung beziehen. Das gemeinsame Mittagessen nutzen hingegen nur etwa 36 Prozent der Kinder. Bei den älteren Jugendlichen sind die Quoten deutlich niedriger: Etwa jeder Zweite erhält den Zuschuss zum Schulbedarf, das Mittagessen nur knapp jeder Zehnte. Die Bertelsmann Stiftung weist darauf hin, dass bundesweit der Abruf der Hilfen bei jungen Menschen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, noch geringer ist. Zudem sei mangels Daten nicht bekannt, wie viele Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, die Leistungen erhalten.

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Große regionale Unterschiede

Die Inanspruchnahme der Teilhabe-Gelder ist stark vom Wohnort abhängig. Während in Schleswig-Holstein 59 Prozent der jüngeren Berechtigten die Leistungen nutzen und in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent, erreicht der Teilhabebetrag in Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz nur jeden zehnten anspruchsberechtigten jungen Menschen. Antje Funcke, Expertin der Bertelsmann Stiftung für Familienpolitik, betont: „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig.“ Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistungen zu beantragen.

Forderung nach Bürokratieabbau

Die Stiftung fordert daher, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt werden, um Bürokratie abzubauen. Dies würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Die Analyse zeigt, dass trotz des bestehenden Anspruchs viele Kinder und Jugendliche in Hessen von der Unterstützung ausgeschlossen bleiben, was ihre soziale und kulturelle Teilhabe einschränkt.

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