Nach dem tödlichen Stoß einer 16-Jährigen vor einen Zug erwägen die Behörden, den Täter abzuschieben. Eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums erklärte: „Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen.“ Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Am vergangenen Mittwoch ordnete das Landgericht Göttingen an, dass der Asylbewerber in die Psychiatrie muss. Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie und gilt als schuldunfähig. Das Gericht ist überzeugt, dass er die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor einen durchfahrenden Zug stieß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Tod der 16-Jährigen aus der Ukraine sorgte bundesweit für Schlagzeilen und politische Debatten. Der ausreisepflichtige Iraker hätte nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden müssen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover jedoch ablehnte.
Wie lange der Mann in psychiatrischer Behandlung ist und wie es danach für ihn weitergeht, ist unklar. Die Ministeriumssprecherin betonte: „Eine Entlassung – und damit auch eine mögliche Rückführung – ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.“
Das Ministerium bereitet sich eigenen Angaben zufolge nun „auf alle denkbaren Szenarien vor“. In Ausnahmefällen könnten auch Menschen aus dem Maßregelvollzug abgeschoben werden. Dafür müsste jedoch die Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung vor Ort gesichert sein.
Noch bis zum 18. September könnte der Mann nach Litauen gebracht werden, wo er ursprünglich in die Europäische Union eingereist war. Wenn die Frist abläuft, hat der 31-Jährige das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland. Bis dahin darf er im Land bleiben. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, würde er in den Irak abgeschoben.



