Berliner Ärztekammer lehnt neuen Facharzt für Notfallmedizin ab
Berliner Ärztekammer lehnt neuen Facharzt für Notfallmedizin ab

Die Berliner Ärztekammer hat sich mehrheitlich gegen die Einführung eines neuen Facharztes für Klinische Notfall- und Akutmedizin ausgesprochen. Bei der Abstimmung am Mittwoch stimmten 24 Delegierte mit Nein, elf mit Ja, zwei enthielten sich. Damit folgte die Kammer nicht dem Vorschlag, eine spezielle Facharztausbildung für die Arbeit in Rettungsstellen zu schaffen.

Befürworter appellierten vergeblich

Vor der Sitzung in der Friedrichstraße hatten sich Befürworter der neuen Spezialisierung zu einer Kundgebung versammelt. Sie appellierten an die Delegierten, für die Einführung des Facharztes für Klinische Notfall- und Akutmedizin zu stimmen. Doch ihr Einsatz blieb erfolglos. Nach fast zwei Jahren interner Debatte sowie Stellungnahmen von Rettungsstellenleitern, Forschern und Fachverbänden entschied sich die Ärztekammer dagegen.

Wäre die Mehrheit der Standesvertreter dafür gewesen, hätte die Kammer der Politik empfohlen, das Landes-Heilberufekammergesetz entsprechend zu ändern – wohl eine Formsache. In der Debatte ging es darum, ob speziell für Rettungsstellen ausgebildete Ärzte die Versorgung in den Notaufnahmen verbessern könnten.

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Die Idee hinter dem neuen Facharzt

Patienten schildern in den mitunter überfüllten Rettungsstellen ihre Leiden oft nur ungenau. Ein über mehrere Jahre trainierter Spezialist für den Überblick könnte, so die Idee, im Trubel sicherer klären, ob und welche Notfälle vorliegen. Bislang gibt es für die Arbeit in den Rettungsstellen eine kürzere Zusatzweiterbildung, die Berlin 2015 eingeführt hatte.

Derzeit gibt es 34 Fachärzte, wobei es mit Subspezialisierungen – gerade in der Chirurgie – mehr als 50 Disziplinen sind. In Notaufnahmen arbeiten oft Internisten, Neurologen und Chirurgen.

Zuständigkeit der Ärztekammern

Für Weiterbildung und Berufsrecht sind die Ärztekammern zuständig: Alle zugelassenen Ärzte, in Berlin fast 36.000, sind Pflichtmitglieder in diesen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. In der Kammer bilden verschiedene Fraktionen – die zuvor als Wahllisten antraten – die Delegiertenversammlung, der 46 Ärzte angehören. In der Abstimmung über den neuen Facharzt fehlten neun Delegierte entschuldigt.

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