DAK-Chef Storm: Warkens Pflegereform braucht Moratorium und Änderungen
DAK-Chef: Pflegereform benötigt Moratorium

Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, geht nicht davon aus, dass der umstrittene Referentenentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Pflegereform in der aktuellen Fassung vom Kabinett verabschiedet wird. Dennoch sieht er die Möglichkeit, durch ein Moratorium und die Anpassung von drei zentralen Elementen einen tragfähigen Pflegekonsens zu erzielen, wie er dem Tagesspiegel mitteilte.

Kritik an finanziellen Belastungen

Storm fordert, die zeitliche Streckung der finanziellen Zuschüsse für Heimbewohner aus dem Maßnahmenpaket zu streichen. Diese Streckung führe zu steigenden Eigenanteilen, die Pflegebedürftige übermäßig belasten und Altersarmut verstärken würden. Zudem hätte die geplante Reform durch die notwendig werdende Hilfe zur Pflege massive Auswirkungen auf die kommunalen Sozialhilfeträger. Allein für das kommende Jahr rechnet der Gesetzentwurf mit Mehrausgaben von einer Milliarde Euro.

Belastung für Angehörige

Die Verschiebung des Problems auf die Kinder der Pflegebedürftigen, die künftig bereits unter der bisherigen Belastungsgrenze von 100.000 Euro im Jahr einspringen sollen, sei insbesondere für junge Familien finanziell nicht zumutbar, so Storm.

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Tariftreueregelung und Rentenbeiträge

Weiterhin müsse die geplante Beendigung der Tariftreueregelung für Pflegekräfte ausgesetzt werden. Dagegen laufen aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und der unklaren Refinanzierung von Pflegelöhnen auch die Einrichtungsbetreiber Sturm. Schließlich solle das Ministerium auch einen Rückzieher bei den geplanten Kürzungen der Rentenbeitragszahlung für pflegende Angehörige machen. Diese seien nicht nur mit Blick auf künftige Altersarmut und die gesellschaftliche Signalwirkung verheerend, sondern rissen auch ein beträchtliches Loch in die Rentenkassen.

Finanzierungslücke und Lösungsvorschlag

Bei einem Moratorium für diese drei Problempunkte entstünde eine Finanzierungslücke von etwa 4,2 Milliarden Euro gegenüber den ursprünglichen Plänen, rechnete Storm vor. Der Fehlbetrag lasse sich jedoch durch eine Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund kompensieren, die ordnungspolitisch ohnehin geboten sei. Diese versicherungsfremden Ausgaben beliefen sich derzeit auf fünf Milliarden Euro.

Politische Durchsetzbarkeit

Ohne das vorgeschlagene Moratorium für die drei genannten Maßnahmen dürfte Warkens Pflegereform in Kabinett und Bundestag kaum zustimmungsfähig sein, prophezeite Storm. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen würden sich wohl auch viele Abgeordnete distanzieren. Entscheidend sei der massive Protest der kommunalen Spitzenverbände. Zwar sei das geplante Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es könne von den Ländern dort aber dennoch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gestoppt werden.

Zuvor hatte sich unter anderem der Deutsche Städtetag gegen Warkens Reformpläne gewandt. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), Präsident des Städtetages, zeigte sich erschüttert und wütend über die zusätzliche Belastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr und forderte eine Finanzierung der Pflege mit Steuermitteln des Bundes.

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