Eilanträge gegen Krankenkassen-Spargesetz in Karlsruhe gescheitert
Eilanträge gegen Kassen-Spargesetz in Karlsruhe gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Gesundheits-Sparpaket abgewiesen. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Damit kann die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) voraussichtlich wie vorgesehen morgen im Bundestag stattfinden.

Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich mit ihren Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das aus ihrer Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach nur wenige Tage vor der geplanten Abstimmung umfangreiche Änderungsanträge im Umfang von 278 Seiten vorgelegt. Die Kläger argumentierten, dass den Abgeordneten dadurch nicht genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Beratung geblieben sei.

Koalition will Handlungsfähigkeit demonstrieren

Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben zu entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen unter anderem die Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf die Versicherten kommen zudem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

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Das umstrittene Spargesetz ist Teil einer Reihe von Reformvorhaben, mit denen die schwarz-rote Koalition zum Sommer ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren und das Wirtschaftswachstum stimulieren will. Nach dem Plan der Koalition soll das Gesetz morgen im Bundestag beschlossen werden und anschließend direkt in den Bundesrat gelangen, der an diesem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.

Kritik am parlamentarischen Verfahren

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch nach den Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages: „Wir haben die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt.“ Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob „in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“. Kurz darauf kündigten auch die Linke und die AfD an, Karlsruhe anrufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war nach Angaben des Gerichts allerdings zuletzt nicht eingegangen.

Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausgebremst werden sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli – also rund drei Jahre nach dem Eilantrag – entscheidet das Gericht über diesen Fall im Hauptsacheverfahren.

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