Gesundheits-Sparpaket: Das steckt in der umstrittenen Reform
Gesundheits-Sparpaket: Das steckt in der Reform

Der Bundestag stimmt am Freitag über das umstrittene „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab. Nach langem Ringen in der schwarz-roten Koalition und heftigen Protesten aus dem Gesundheitswesen soll das Sparpaket die gesetzlichen Krankenkassen entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren – allerdings um den Preis von Einschnitten.

Ziel: Ausgabenbremse und Systemkollaps verhindern

Warken bezeichnete die Reform als „gemeinsame Kraftanstrengung“ und räumte ein: „Ja, es ist eine Zumutung.“ Die Maßnahmen seien jedoch notwendig, da die aktuelle Ausgabendynamik sonst über kurz oder lang zu einem „Systemkollaps“ führe. Kern der Reform ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung zulässt. Bezahlt werden soll künftig nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Grundlage sind Empfehlungen einer Expertenkommission vom März.

Milliardenlücke geschlossen

Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen 2025 auf 336 Milliarden Euro und legten im ersten Quartal 2026 mit plus acht Prozent noch rasanter zu. Warken setzte das Sparziel für 2027 auf 18,8 Milliarden Euro fest. Der Kabinettsentwurf deckte jedoch nur 16,3 Milliarden Euro ab, sodass eine Lücke von 2,5 Milliarden Euro geschlossen werden musste. Nach Angaben aus Regierungskreisen wird diese Lücke mit dem geänderten Entwurf geschlossen – ob knapp oder mit Puffer, blieb zunächst unklar.

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Einschnitte für Patienten

Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen und gestrichene Leistungen einstellen. Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro für verschreibungspflichtige Medikamente werden auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Eine geplante jährliche Anpassung wurde wieder gestrichen. Homöopathische Leistungen werden nicht mehr von den Kassen übernommen. Die Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, Härtefallregeln bleiben bestehen.

Höhere Beiträge für Gutverdiener und Mitversicherte

Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 um zusätzliche 300 Euro angehoben. Sie liegt aktuell bei 5.812,50 Euro monatlich. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird eingeschränkt: Sie bleibt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter sieben), für Eltern behinderter Kinder, Erwerbsgeminderte, Rentner und Pflegende. Andere mitversicherte Partner zahlen ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent.

Maßnahmen gegen unnötige Eingriffe und hohe Fehlzeiten

Vor Operationen wie dem Einsetzen künstlicher Kniegelenke ist künftig eine zweite ärztliche Meinung erforderlich. Bei längerer Krankheit soll eine Teilkrankschreibung mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden möglich werden, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen.

Sparen bei Ärzten, Apotheken und Kassen

Vergütungssteigerungen für Ärzte und Kliniken werden begrenzt, Extrazahlungen für Praxen entfallen. Apotheken und Pharmaindustrie müssen mit verstärkten Rabattregelungen rechnen. Ein geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneimittel wurde durch einen erhöhten festen Abschlag ersetzt. Die Kassen müssen ihre Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzen und Versicherte nicht mehr gesondert über Zusatzbeitragserhöhungen informieren – was Verbraucherschützer kritisieren, da dies das Sonderkündigungsrecht aushöhle.

Mehr Steuergeld vom Bund

Der Bund stockt seine Zuschüsse auf: Für Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern fließen 2027 eine Milliarde Euro zusätzlich (statt 250 Millionen). Der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro sinkt 2027 auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden.

Weiteres Verfahren und Ausblick

Nach der Bundestagsentscheidung am Freitag soll das Gesetz noch am selben Tag den Bundesrat passieren. Obwohl es nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundesrat es in den Vermittlungsausschuss schicken. Union und SPD kündigten per Entschließung an, die psychotherapeutische Versorgung nach der Sommerpause zu regeln. Im Herbst soll zudem eine Zuckersteuer auf Getränke wie Cola und Limonade konzipiert werden, um Spielraum für die erhöhten Bundesmittel zu schaffen.

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